„Der politische Bedarf ist größer als der sachliche“, sagt der Verfassungsjurist Franz Merli.
Die Presse: Kann man – wie es im Regierungsprogramm heißt – „verfassungskonform“ eine Sicherungshaft einführen?
Franz Merli: Aus meiner Sicht hat es zumindest wenig Sinn, „verfassungskonform“ hineinzuschreiben, wenn man dazu erst die Verfassung ändern muss. Und das wäre nötig.