Türkis-Grün

FPÖ fordert von Van der Bellen Nicht-Angelobung Zadićs

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Bundeskongress der Gr�nen Alma Zadic Federal Congress of the Greens Alma Zadic Bundeskongress de(c) imago images / CHROMORANGE (CHROMORANGE / Franz Perc via www.imago-images.de)
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FPÖ-Generalsekretär Hafenecker verweist auf die erstinstanzliche Verurteilung der designierten grünen Justizministerin wegen übler Nachrede; Zadić beruft dagegen. Sie war zuletzt vielfach Hasspostings ausgesetzt.

FPÖ-Generalsekretär Christian Hafenecker hat an Bundespräsident Alexander Van der Bellen appelliert, die von den Grünen als Justizministerin vorgeschlagene Alma Zadić nicht anzugeloben. Hafenecker erinnerte daran, dass Zadić erstinstanzlich verurteilt sei - wegen eines Eintrags auf Twitter. Auf der anderen Seite habe der Bundespräsident ausgeschlossen, den FPÖ-Politiker Herbert Kickl wieder anzugeloben. Van der Bellen solle nicht „mit zweierlei Maß“ messen. Das Urteil in Zadićs Verfahren ist nicht rechtskräftig.

>> Alma Zadić im Porträt: Türkis-grüne Vorbotin [premium]

"Der Bundespräsident wäre gut beraten, in dieser Frage nochmals in sich zu gehen, eine unabhängige und überparteiliche Vorgehensweise zu gewährleisten und Zadić nicht anzugeloben", sagte Hafenecker am Sonntag in einer Aussendung. Er mutmaßte, dass Van der Bellen - einst langjähriger Grünen-Chef - wohl „Sympathien“ hege, „aber bei einer Entscheidung mit einer solchen Tragweite für die Republik muss die persönliche Einstellung hintangehalten und nach streng objektiven Kriterien entschieden werden“.

Van der Bellen hatte nach der Ibiza-Affäre, die Türkis-Blau zu Fall gebracht hatte, eine neuerliche Angelobung Kickls als Innenminister ausgeschlossen. Ob dies auch für andere Ressorts gelten würde, ließ das Staatsoberhaupt damals offen.

Zadić teilte Tweet mit Foto von Donnerstagsdemo

Der FPÖ-Generalsekretär erinnerte in daran, dass sich Zadić aktuell selbst in einem rechtlichen Verfahren befindet und im November 2019 wegen übler Nachrede erstinstanzlich zu 700 Euro Geldstrafe verurteilt wurde. Das Berufungsverfahren sei zwar offen, jedoch sei ihr einstiger Parteikollege Karl Öllinger in derselben Angelegenheit bereits verurteilt worden. Hafenecker erwähnte nicht, dass auch Öllinger Berufung angemeldet habe; er ist damit ebenfalls nicht rechtskräftig verurteilt. Auf der einen Seite habe der Bundespräsident eine etwaige Angelobung des Ex-Innenministers Kickl für jedes Regierungsamt ausgeschlossen, so Hafenecker, „obwohl sich dieser nichts zu Schulden kommen hat lassen und völlig unbescholten ist, auf der anderen Seite will er eine in erster Instanz verurteilte grüne Politikerin als Justizministerin angeloben“.

Die Grünen betonten am Sonntag, dass es sich bei dem Verfahren nicht um eine Privatanklage, sondern um ein Entschädigungsverfahren nach dem Mediengesetz handelt.

Zadić war im November 2019 vom Wiener Straflandesgericht wegen übler Nachrede zu einer Entschädigungszahlung von 700 Euro verurteilt worden. Sie hat dagegen Berufung angemeldet. Die Juristin hatte auf Twitter Fotos eines Burschenschafters geteilt, der Donnerstagsdemonstranten - die damals gegen Türkis-Blau demonstrierten - vom Fenster aus den Hitlergruß gezeigt haben soll. Der Mann bestreitet das - diesbezügliche Verfahren wurden eingestellt - und behauptet, unter den Demonstranten Schulfreunde erkannt und diesen zugewunken zu haben.

Zadić kommentierte das Bild mit "Keine Toleranz für Neonazis, Faschisten und Rassisten". Von der FPÖ wurde sie deshalb in den letzten Tagen vielfach gescholten; in sozialen Netzwerden war sie zuletzt wegen ihrer bosnischen Herkunft zum Teil heftigen Hasspostings ausgesetzt. So wurde Zadić, die ohne religiöses Bekenntnis ist, etwa als „kriminelle Muslima“ bezeichnet.

(APA/Red.)

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