Zwischenurteil

Linz/Bawag-Prozess: Swap-Vertrag hatte "nie Bestand"

APA/ROLAND SCHLAGER
  • Drucken

Das Handelsgericht Wien hat im langjährigen Rechtsstreit zwischen der Bawag P.S.K. und Linz rund um ein verlustreiches Finanzgeschäft der Stadt in einem Zwischenurteil recht gegeben.

Der Swap-Vertrag hatte "nie Bestand", sagte Handelsgericht-Richter Andreas Pablik am Dienstag bei der Urteilsverkündung. Er sei "sicher zum Entschluss gekommen", dass die Gültigkeit des Vertrags nicht gegeben sei.

Das Gerichtsverfahren um ein Swapgeschäft zwischen der Stadt Linz und der Bawag mit einem Streitwert von über 500 Millionen Euro zieht sich schon seit dem Jahr 2013 hin. Die Stadt Linz hatte im April 2019 einen Zwischenfeststellungsantrag eingebracht, um eine erste Entscheidung in dem Zivilverfahren zu erreichen. Im vergangenen Oktober blitzte die Bawag mit einem Ablehnungsantrag gegen den Richter beim Oberlandesgericht (OLG) Wien ab.

Handelsgericht-Richter Andreas Pablik verwies in seiner Teilurteils-Begründung  darauf, dass das Swap-Geschäft zwischen der Bawag und der Stadt Linz im Jahr 2007 vom Gemeinderat genehmigt hätte werde müssen. Wegen dieser fehlenden Genehmigung hatte der Vertrag "nie Bestand".

"Das Geschäft war von Anfang an ungültig", sagte Pablik. Der damalige Linzer Ex-Finanzdirektor Werner Penn hatte das Finanzgeschäft im Rahmen einer Vollmacht abgeschlossen. Im Jahr 2004 habe der Linzer Gemeinderat einen "ganz allgemeinen Beschluss" zu Finanzgeschäften gefasst, so der Richter. Zum Swap 4175 habe der Gemeinderat aber "überhaupt nichts getan".

Der Richter sagte in Richtung der Bawag, dass man sich beim Swap-Abschluss damals an die zuständigen Stellen - nämlich den Bürgermeister und den Gemeinderat - hätte wenden müssen, und nicht nur an den Finanzdirektor. "Das haben sie nicht getan." Die Bank habe eine Rechtsabteilung gehabt, die "entsprechend agieren" hätte können, so Pablik.

Die Rechtsvertreter der Bawag meldeten Berufung an.

(APA)

Lesen Sie mehr zu diesen Themen:

Mehr erfahren


Dieser Browser wird nicht mehr unterstützt
Bitte wechseln Sie zu einem unterstützten Browser wie Chrome, Firefox, Safari oder Edge.