Selbst der Kanzler verschätzte sich, als er ein gegen die neue Justizministerin ergangenes Urteil einordnete. Doch warum hat der Tatbestand der üblen Nachrede mehrere Facetten, und welche Aussage über Alma Zadić ist nun richtig?
Schlussendlich war auch Sebastian Kurz verwirrt. „Es stimmt, dass Alma Zadić in erster Instanz strafrechtlich wegen übler Nachrede verurteilt wurde, das ist ein Faktum“, erklärte er am Dienstag im Ö1-„Morgenjournal“. Damit zog sich der Nun-wieder-Bundeskanzler den Zorn einiger Grüner zu, worauf Kurz seine Aussage per Twitter wieder modifizierte. Und nur noch von einer medienrechtlichen Entschädigungszahlung sprach. Die FPÖ greift die neue Justizministerin ohnedies bereits seit Tagen an. Und tatsächlich war Zadić von einem Strafgericht verurteilt worden. Aber eben nicht strafrechtlich – und rechtskräftig schon gar nicht. Doch wie geht das alles zusammen, und was darf man nun über die neue Ministerin richtigerweise sagen und was nicht?
1. Worin liegt der Unterschied bei übler Nachrede zwischen dem Medien- und dem Strafrecht?