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Freispruch für Ex-AfD-Chefin Petry in Betrugsprozess

imago images/Max Stein
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Das Amtsgericht Leipzig sieht Vorwürfe wegen unrechtmäßiger Verwendung von Fördermitteln für eine Firma Petrys nicht bestätigt. Die Staatsanwaltschaft lässt sich Rechtsmittel offen.

Die ehemalige Chefin der rechtspopulistischen Partei „Alternative für Deutschland", Frauke Petry, ist vom Amtsgericht Leipzig in Sachsen vom Vorwurf der Steuerhinterziehung und des Subventionsbetrugs freigesprochen worden. Das zuständige Gericht im sächsischen Leipzig sah es am Mittwoch nicht als zweifelsfrei erwiesen an, dass die Bundestagsabgeordnete, die 2017 die AfD verlassen und bei der Gründung der neuen „Blauen Partei" mitgewirkt hatte, 2014 Fördermittel für ihre in Schieflage geratene Firma unrechtmäßig verwendet habe.

Petry war von April 2013 bis September 2017 Parteisprecherin der Alternative für Deutschland. Die Staatsanwaltschaft hatte Petry vorgeworfen, eine Förderung für eine Beratung zur Rettung ihres später insolventen Unternehmens erhalten zu haben. Allerdings habe die Beratung nicht der Firma, sondern ausschließlich der Vorbereitung und Begleitung ihrer persönlichen Insolvenz gegolten.

Mehrfach prämierte Chemie-Unternehmerin

Petry, eine Chemikerin, hatte 2007 das Unternehmen PURinvent in Leipzig gegründet, das einen neuartigen Kunststoff als Dichtungsmittel für Reifen herstellte und bis zu etwa zehn Mitarbeiter hatte. Das Material hatten Petry und ihre Mutter erfunden und patentieren lassen, dafür gab es Preise für innovative Unternehmensgründung. 2013 beantragte Petry für die Firma Insolvenz, und wenig später Privatinsolvenz, weil sie für die Firma gebürgt hatte. 2014 wurde PURinvent von einem deutschen Investorenkonsortium gekauft, der Geschäftsbetrieb ging unter verändertem Namen weiter und Petry war sogar noch zeitweise Geschäftsführerin, bis sie aus privaten Gründen ausstieg.

Kurz vor der Landtagswahl in Sachsen 2014 wurden Ermittlungen wegen Insolvenzverschleppung gegen Petry bekannt. Bezichtigt hatte sie der Unternehmensberater, der allerdings zuvor einen Zivilrechtsstreit gegen Petry verloren hatte. Nun hatte das Amtsgericht Leipzig unter anderem auch deswegen Zweifel an der Glaubwürdigkeit des Mannes. Petry hatte im Zuge des Zivilprozesses hinter der Anzeige und dem Bekanntwerden des Ermittlungsverfahrens kurz vor der Wahl politische Motive vermutet.

Die Staatsanwaltschaft hatte eine Verurteilung zu 30.000 Euro Geldstrafe gefordert. Sie hält es sich offen, ob sie Berufung einlegen wird.

(APA/dpa/red.)

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