Affäre Ghosn

Ex-Renault-Chef: „War Geisel Japans“

Ex-Nissan-Chef Carlos Ghosn will nicht über seine Flucht sprechen, sondern vielmehr seine „Ehre wiederherstellen“.
Ex-Nissan-Chef Carlos Ghosn will nicht über seine Flucht sprechen, sondern vielmehr seine „Ehre wiederherstellen“.APA/AFP/JOSEPH EID
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Der Ex-Chef von Renault-Nissan, Carlos Ghosn, trat erstmals seit seiner Flucht in den Libanon öffentlich auf. Er kritisiert vor allem die Behandlung durch Japans Behörden.

Wien. Es war die erwartete heftige Abrechnung mit Japan und dem japanischen Justizsystem, als der ehemalige Renault-Nissan-Chef Carlos Ghosn am Mittwoch in Beirut vor die Öffentlichkeit trat. Wie mehrfach berichtet, floh der im November 2018 überraschend in Japan festgenommene Ex-Topmanager am 30. Dezember des Vorjahres spektakulär aus Japan und setzte sich in sein Herkunftsland Libanon ab. Ihm wird von Japan vorgeworfen, Firmengelder von Nissan veruntreut und seine Einkünfte auch gegenüber der japanischen Steuer zu gering angegeben zu haben.

Ghosn bestreitet sämtliche Vorwürfe und bekräftigte am Mittwoch neuerdings, dass er unschuldig sei. „Diese Vorwürfe sind unwahr, und ich hätte deswegen nie verhaftet worden sein sollen“, so der Inhaber der libanesischen, französischen und brasilianischen Staatsbürgerschaft. „Meine unvorstellbare Tortur der vergangenen 14 Monate war das Ergebnis einer orchestrierten Kampagne, die von einer Handvoll skrupelloser Individuen bei Nissan und mit Unterstützung der japanischen Staatsanwaltschaft betrieben wurde“, so Ghosn weiter.

Konkret würden der ehemalige Vorstandsvorsitzende von Nissan, Hiroto Saikawa, sowie die beiden hochrangigen Nissan-Manager Hitoshi Kawaguchi und Masakazu Toyoda hinter der Intrige gegen ihn stecken. Saikawa wurde Ghosns Nachfolger an der Spitze des japanischen Autoherstellers, musste jedoch nach weniger als einem Jahr seinen Platz räumen, da es rund um ihn ebenfalls einen Skandal wegen überzogener Zahlungen durch Nissan gab.

„Brutal aus Welt gerissen“

Laut Ghosn hätten der Autokonzern und seine Anwälte sowie die Tokioter Staatsanwaltschaft in den vergangenen 14 Monaten falsche Informationen über ihn bekannt gegeben und andere wichtige Informationen – die ihn entlasten würden – zurückgehalten. „Ich habe mich wie eine Geisel des Landes gefühlt, dem ich für 17 Jahre gedient habe“, so Ghosn. „Ich wurde brutal aus meiner Welt gerissen. Ich wurde von meiner Familie, meinen Freunden und von Renault, Nissan und Mitsubishi ferngehalten.“

Besonders das japanische Justizsystem kommt in der Beurteilung durch Ghosn nicht gut weg. Es sei auch der maßgebliche Grund für seine Flucht gewesen, da er in Japan kein faires Verfahren zu erwarten hatte. „Ich stand einem System gegenüber, in dem die Verurteilungsrate bei 99,4 Prozent liegt und diese Zahl bei Ausländern noch höher ist.“

Durch den Fall fällt nun auch zunehmend internationale Aufmerksamkeit auf die japanische Justiz, bei der es etwa erlaubt ist, dass Staatsanwälte Verdächtige wiederholt ohne Beisein ihrer Anwälte befragen. Westliche Menschenrechtsorganisationen kritisieren schon seit Längerem, dass es in Japan häufig zu Fällen von erzwungenen Geständnissen komme.

Ghosn kritisierte am Mittwoch zudem, dass ihm von der japanischen Justiz auch nach seiner Entlassung in den Hausarrest der Kontakt zu seiner Frau, Carole, de facto verboten wurde. Dass gegen sie am Dienstag nun ebenfalls ein Haftbefehl wegen Falschaussage ausgestellt wurde, ist laut dem Franko-Libanesen ein weiterer Beweis für die Unfairness der japanischen Justiz, die nun versuche, ihn einzuschüchtern.

Nissan: Beweise gegen Ghosn

Aber auch die Gegenseite ging nun in die Offensive. Nissan erklärte, dass aufgrund der internen Untersuchung nun „unbestreitbare Beweise“ für ein mehrmaliges Fehlverhalten von Ghosn gefunden wurden. Gleichzeitig erklärte der japanische Justizminister, dass das Land einen Weg finden will, um Ghosn aus dem Libanon herauszubekommen. Wie diese Möglichkeit aussehen könnte, ist offen. Denn das nahöstliche Land hat kein Auslieferungsabkommen mit Japan. (jaz/Bloomberg)

("Die Presse", Print-Ausgabe, 09.01.2020)

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