Vergaberecht

Öffentliche Aufträge: Vorteile für regionale Bieter?

Bei Auftragsvergaben solle die Regionalität gestärkt werden, heißt es im Regierungsprogramm.
Bei Auftragsvergaben solle die Regionalität gestärkt werden, heißt es im Regierungsprogramm.APA/ROLAND SCHLAGER
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Bei Auftragsvergaben solle die Regionalität gestärkt werden, heißt es im Regierungsprogramm. Und man will „verbindliche ökosoziale Vergabekriterien“ einführen. Was ist von all dem zu erwarten?

Wien. Entsprechend den Vorhaben im Regierungsprogramm, sollten sich im Wettbewerb um öffentliche Aufträge die Chancen für regionale Unternehmen verbessern. Der „nachhaltigen öffentlichen Vergabe“ ist im türkis-grünen Übereinkommen ein eigener Abschnitt gewidmet. Und eines der erklärten Ziele dort lautet: „Stärkung der Regionalität im Rahmen EU-rechtlicher Vergaberichtlinien“.

Aber wie viel Spielraum gibt es da überhaupt noch? Nicht mehr allzu viel, sagt der auf Vergaberecht spezialisierte Anwalt Stephan Heid zur „Presse“. Die EU-rechtlichen Vorgaben sind restriktiv, und wo sie doch Gestaltungsmöglichkeiten lassen, habe man diese bereits genützt. Etwa dahingehend, dass Aufträge nicht als Ganzes, sondern „in kleineren Happen“ vergeben werden – was erlaubt ist, „solange die Schwellenwertregelungen nicht umgangen werden“. Um festzustellen, in welcher Form ein Auftrag zu vergeben ist – z. B. mit öffentlicher Bekanntmachung oder sogar durch EU-weite Ausschreibung –, muss man demnach alle Lose zusammenrechnen, ausschreiben darf man sie dann aber separat. Wobei darüber hinaus für bis zu 20 Prozent des Auftragsvolumens erleichterte Bedingungen gelten. „All das kennen wir aber schon“, sagt Heid – und viel mehr dürfte der EU-rechtliche Rahmen kaum hergeben.

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