Karfreitag: Frist endet jetzt

Wer persönlichen Feiertag will, muss das nun melden.

Wien. Der Karfreitag fällt heuer auf den 10. April. Wer ihn als „persönlichen Feiertag“ nehmen möchte, muss das bis spätestens 10. Jänner melden. Darauf weist die Arbeiterkammer in einer Aussendung hin. Grund ist ein Urteil des EuGH. Er entschied, dass der Karfreitag nicht nur für Mitglieder der evangelischen und der altkatholischen Kirche ein gesetzlicher Feiertag sein darf, und kippte damit die zuvor in Österreich geltende Regelung.

Der Karfreitag wurde daraufhin als Feiertag gestrichen, stattdessen kann nun jeder Arbeitnehmer einen Urlaubstag pro Jahr als „persönlichen Feiertag“ einseitig (auch gegen den Willen des Chefs) festlegen. Dem Arbeitgeber muss man das spätestens drei Monate vorher schriftlich bekannt geben. Die AK kritisiert diese Regelung, sie fordert nach wie vor den Karfreitag als gesetzlichen Feiertag für alle. (cka)

("Die Presse", Print-Ausgabe, 09.01.2020)

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