Bratenduft der Woche

Küchengerüche: Wie viel muss man dulden?

Küchengerüche kann man mögen oder auch nicht.
Küchengerüche kann man mögen oder auch nicht. (c) imago images/Westend61
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Streit um „Emissionen“ aus Heurigenlokal.

Küchengerüche kann man mögen oder auch nicht. Oft hängt es von eigenen Befindlichkeiten ab, ganz sicher von Dauer und Intensität. Aber wie viel davon muss man als Nachbar eines Heurigenlokals aushalten, auch wenn es einem gar nicht schmeckt? Damit musste sich kürzlich der Oberste Gerichtshof (OGH) befassen.

Es ging um ein Lokal in einem Weinbaugebiet, das seit Jahrzehnten besteht. Seit die Küche des Betriebs in einen neu errichteten Gebäudeteil verlegt wurde, fühlt sich eine Nachbarin „durch die mittels Dunstabzugs ins Freie geleitete Küchenabluft gestört“, so der OGH. Vor allem nervt sie der Geruch beim Abbraten von Fleisch. Die Frau klagte daher auf Unterlassung.

Bei den ersten beiden Gerichtsinstanzen blitzte sie damit jedoch ab. Das bestätigte auch der OGH:

„Die Frage der (Un-)Zulässigkeit von Emissionen richtet sich neben deren Dauer und Intensität auch nach den örtlichen Verhältnissen“, hält er fest (1 Ob 198/19b).

Da beide Grundstücke in einem Weinbaugebiet mit den dafür typischen Heurigenbetrieben liegen, weil die Geruchsbelästigung auf dem Grundstück der Klägerin im Schnitt nur weniger als eine Stunde pro Tag auftritt und weil es sich noch dazu um „typischen Küchendunst“ handelt, „als hätte die Klägerin selbst gekocht“, sei eine „die ortsübliche Nutzung wesentlich beeinträchtigende Geruchsbelästigung“ zu verneinen.

("Die Presse", Print-Ausgabe, 09.01.2020)

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