Internethandel

Neue EU-Regeln zum Schutz von Onlinekäufern

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Onlinehandel erhält mehr Transparenz und Sicherheit.

Brüssel. Mehr Durchblick beim Onlinekauf, weniger Schummeln mit angeblichen Rabatten und Internetrankings: In der Europäischen Union sind am Dienstag neue Verbraucherschutzregeln in Kraft getreten, die binnen zweier Jahre in den EU-Staaten umgesetzt werden sollen. Bei ernsten Verstößen drohen Händlern dann saftige Strafen von mindestens vier Prozent ihres Jahresumsatzes.

Die schon 2018 von der EU-Kommission beschlossene Richtlinie hat Ende 2019 die letzten Hürden der Gesetzgebung genommen. Die zuständige Kommissionsvizepräsidentin, Věra Jourová, forderte die EU-Staaten auf, sie nun rasch und strikt anzuwenden. „Die neuen Vorschriften werden die Transparenz und Sicherheit im Onlinehandel erhöhen, was im Interesse der Verbraucher liegt“, erklärte sie.

Maßnahmenbündel

Der sogenannte Neue Deal für Verbraucher ist ein Maßnahmenbündel. So sollen Käufer auf Online-Marktplätzen künftig informiert werden, ob der Verkäufer eine Firma oder eine Privatperson ist – denn bei Privatverkäufen gelten geringere Ansprüche bei Problemen oder Defekten. Bei Onlinesuchen muss künftig erkennbar sein, ob ein Verkäufer für eine gute Platzierung in der Ergebnisliste gezahlt hat und nach welchen Kriterien sie zustande kam. Von Firmen bestellte lobende Produktkritiken werden verboten.

Bei angeblichen Rabatten oder Sonderpreisen müssen Verkäufer künftig zum Vergleich den niedrigsten Preis der vorhergehenden 30 Tage angeben. Damit soll vermieden werden, dass Preise erst hoch gesetzt werden, um dann mit dem angeblichen Rabatt Käufer anzulocken.

Die neuen Regeln sollen auch die Praxis eindämmen, dass Markenprodukte mit gleicher Aufmachung in EU-Ländern in unterschiedlicher Qualität angeboten werden. Hintergrund sind Klagen aus östlichen EU-Staaten. (APA/est)

("Die Presse", Print-Ausgabe, 13.01.2020)

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