Ein Mann, der bei einem Eishockeyspiel verletzt wurde, erhielt kein Schmerzengeld. Besucher in anderen Fällen bekamen es aber schon. Das Wissen um die Gefahr ist entscheidend.
Wien. Eishockey ist kein ungefährlicher Sport, weder für die Spieler noch für die Zuseher. Immer wieder müssen sich die Richter mit Fällen beschäftigen, in denen Besucher eines Eishockeyspiels den Puck ins Gesicht bekommen haben. Nun aber stellt der Oberste Gerichtshof klar: Wer sich nah an das Geschehen wagt, ist selbst schuld, wenn er Schaden nimmt.
In dem aktuellen Fall war es während eines Amateur-Eishockeyspiels der zweiten Vorarlberger Eishockeyliga zu dem Unglück gekommen. Ein Mann erlitt ein Schädel-Hirn-Trauma, weil er den Puck abbekam. Vor Gericht klagte der Mann den Betreiber des Freilufteisplatzes, die Stadt Hohenems. Der Vorwurf: Es habe eine Plexiglasscheibe gefehlt, die den Mann vor dem Puck geschützt hätte.