Slowakei

Angeklagter gesteht Mord an Journalist Jan Kuciak

Miroslav M. gestand vor Gericht, Jan Kuciak und Martina Kusnirova ermordet zu haben.
Miroslav M. gestand vor Gericht, Jan Kuciak und Martina Kusnirova ermordet zu haben.(c) REUTERS (Radovan Stoklasa)
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Die Hauptverhandlung über den Mord am slowakischen Enthüllungsjournalisten Jan Kuciak und dessen Verlobter startete mit einem unerwarteten Geständnis.

Die Hauptverhandlung im Prozess um den Mord an dem slowakischen Journalisten Jan Kuciak begann am Montag in Pezinok mit einer Überraschung. Zwei Jahre nach der Tat hat der mutmaßliche Schütze Miroslav M. die Tat vor Gericht zugegeben. Bisher hatte er jegliche Schuld von sich gewiesen. Ihm wird vorgeworfen, Kuciak und seine Verlobte mit gezielten Schüssen in Kopf und Brust getötet zu haben.

Der junge Investigativjournalist und seine Verlobte Martina Kusnirova wurden am 21. Februar 2018 in ihrem Haus im westslowakischen Dorf Velka Maca erschossen. Kuciak hatte zu weitverbreiteter Korruption und Verstrickungen von Politik und Geschäftemacherei recherchiert.

Der Doppelmord hat die Slowakei politisch und gesellschaftlich zutiefst erschüttert und beeinflusst das Land bis heute. Vor Gericht müssen sich nun der mutmaßliche Auftraggeber, der kontroverse Millionär Marian K., eine angebliche Organisatorin und zwei mutmaßliche Ausführende wegen der Bluttat verantworten.

Kronzeuge verurteilt

Schon vor dem Jahreswechsel gab es ein erstes Urteil. Ein Kronzeuge habe eine Vereinbarung mit der Staatsanwaltschaft unterzeichnet und sei zu 15 Jahren Haft verurteilt worden, berichtete die Agentur TASR am Montag. Dem Mann wird zur Last gelegt, den Mordauftrag gegen Bezahlung an die mutmaßlichen Auftragskiller vermittelt zu haben.

Ein Kronzeuge tritt gegen Zusicherung einer milderen Strafe als Zeuge in einem Prozess um eine Straftat auf, an der er selbst beteiligt war. Das Spezialgericht in Pezinok nördlich der Hauptstadt Bratislava erhöhte die Strafe im konkreten Fall zwar von den zunächst vereinbarten zehn Jahren auf 15 Jahre. Ohne die Kronzeugenregelung hätte der 42-Jährige aber mit einer lebenslangen Haftstrafe rechnen müssen.

(APA/dpa)

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