Justiz

Gerichtspraxis zu Hasspostings: Vom Fall Maurer zur Diversion

Sigrid Maurer, Chefin des grünen Parlamentsklubs.
Sigrid Maurer, Chefin des grünen Parlamentsklubs.(c) APA/GEORG HOCHMUTH
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Der gegen die grüne Klubchefin, Sigrid Maurer, laufende Strafprozess wegen übler Nachrede ist nach wie vor offen. Eine allfällige parlamentarische Immunität Maurers ist kein Hindernis. Dieses Verfahren beleuchtet die grundlegenden Probleme im Kampf gegen Hass im Netz.

Wien. Sigrid Maurer, die Chefin des grünen Parlamentsklubs, wird sich ihrem Privatanklage-Verfahren wegen übler Nachrede weiterhin stellen. Sie versteckt sich nicht hinter ihrer parlamentarischen Immunität. Ihre Anwältin Maria Windhager bestätigt der „Presse“, dass die Frage der Immunität bereits geklärt sei – und es keiner Befassung des Immunitätsausschusses bedürfe.

Denn, so Windhager in einem Schreiben an das zuständige Gericht: Es werde gemäß Bundesverfassungsgesetz nicht verlangt, „die Entscheidung des Nationalrats über das Vorliegen eines Zusammenhangs mit ihrer (Maurers, Anm.) politischen Tätigkeit einzuholen“. Die Rede ist vom Bierlokal-Prozess. Dieser wurde zum Paradebeispiel für die (rechtlichen) Fallstricke, die es im Kampf gegen obszöne/verächtlich machende Internetpostings geben kann.

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