Die türkis-grüne Regierung will das Kopftuchverbot auf bis zu 14-jährige Mädchen ausweiten. Und dabei muss es nicht bleiben, meint Integrationsministerin Raab.
Die neue Integrations- und Frauenministerin Susanne Raab (ÖVP), deren Ressort direkt im von Sebastian Kurz geführten Bundeskanzleramt angesiedelt ist, will sich in den nächsten Monaten allen voran dem Kampf gegen den politischen Islam widmen. Zu diesem zählt auch das Kopftuchverbot, das für Mädchen bis 14 Jahre ausgeweitet werden soll, wie die 35-Jährige am Dienstag im Ö1-„Morgenjournal" sagte. Und dabei muss es nicht bleiben. Geht es nach der Oberösterreicherin, könnte das Verbot ausgeweitet werden.
Ihr sei es wichtig, „dass wir in den Schulen allen Mädchen vermitteln, dass sie selbstbestimmte, selbstbewusste Frauen werden“, betonte Raab. „Und aus meiner Sicht darf man einem Mädchen, einem zehnjährigen Mädchen beispielsweise, nicht sagen, dass sie ihre Weiblichkeit mit einem Kopftuch verhüllen darf - denn, wie soll aus einem solchen Mädchen später eine selbstbestimmte Frau werden?“
Sie werde daher das Gespräch mit Bildungsminister Heinz Faßmann (ÖVP) suchen, um gemeinsam „einen guten Weg zu finden, der sowohl Eltern, Lehrer, Direktorium, aber natürlich auch die Kinder miteinbezieht“. Konkret sollten zunächst „bewusstseinsbildende Maßnahmen" gesetzt werden, die vermitteln, „dass Kopftuch für Kinder in der Schule keinen Platz hat“. Bleiben diese erfolglos, sollen Sanktionen folgen. Denn: Es gehe um ein „gemeinsames Wertefundament, das wir wahren müssen“.
Als einen „möglichen zweiten Schritt“ nannte Raab sodann ein - nicht im türkis-grünen Regierungsprogramm ausformuliertes - „Kopftuchverbot für Lehrerinnen“ an öffentlichen Schulen. Sie geht davon aus, dass sich diesbezüglich ein „breiter Konsens“ bestehe. Schließlich gehe es darum, welches Rollenbild in den Schulen vermittelt werde.
IGGÖ kündigt Beschwerde an
Auf klare Ablehnung trifft das Kopftuchverbot bzw. mögliche Erweiterungen desselben indes bei der Islamischen Glaubensgemeinschaft (IGGÖ). Sie kündigte am Montag an, eine Beschwerde gegen das Kopftuchverbot beim Verfassungsgerichtshof (VfGH) einbringen zu wollen.
Auf einen Blick
Seit Beginn des Schuljahres 2019/2020 ist an Volksschulen das „Tragen weltanschaulich oder religiös geprägter Bekleidung, mit der eine Verhüllung des Hauptes verbunden ist", verboten. Die Regierung will dies auf bis zu 14-jährige Mädchen ausweiten. Integrations- und Frauenministerin Susanne Raab (ÖVP) zufolge, könnte ein Kopftuchverbot auch für Lehrerinnen an öffentlichen Schulen kommen.
>>> Raab im "Ö1-Morgenjournal"
(Red./APA)