Grundrechte

Ungarns Anti-Soros-Gesetz dürfte kippen

Das "Anti-Soros-Gesetz“ sollte  der Regierung unter Viktor Orbán lästige Kritik und Kontrolle vom Halse schaffen (Archivbild 2017).
Das "Anti-Soros-Gesetz“ sollte der Regierung unter Viktor Orbán lästige Kritik und Kontrolle vom Halse schaffen (Archivbild 2017).(c) REUTERS (Bernadett Szabo)
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Weitere Episode im Ringen um Europas Werte und die freie Gesellschaft in Ungarn: Der Generalanwalt am Gerichtshof der EU befindet die 2017 erlassenen Auflagen für Nichtregierungsorganisationen für rechtswidrig.

Brüssel. Das Recht auf Achtung des Privatlebens, das Recht auf Schutz personenbezogener Daten, die Vereinigungsfreiheit: all diese verbrieften europäischen Grundrechte würden durch das ungarische Gesetz zur Registrierungspflicht für ausländische Spenden an Nichtregierungsorganisationen auf rechtswidrige Weise verletzt. Das hält einer der Generalanwälte am Gerichtshof der EU (EuGH), der Spanier Manuel Campos Sánchez-Bordona, in seinem am Dienstag veröffentlichten Schlussantrag in einem Vertragsverletzungsverfahren der Europäischen Kommission gegen Ungarn fest.

Dieses Gesetz aus dem Jahr 2017 nimmt in erster Linie einen Financier der ungarischen Zivilgesellschaft aufs Korn: George Soros, den ungarischstämmigen Milliardär, Holocaust-Überlebenden, Spekulanten und Philanthropen. Als „Anti-Soros-Gesetz“ sollte diese Vorschrift der Regierung unter dem Christdemokraten Viktor Orbán lästige Kritik und Kontrolle vom Halse schaffen. Und zwar mit einer kaum kontroversiell wirkenden Registrierungspflicht: jede ungarische zivilgesellschaftliche Organisation hat Namen und genauen Spendenbeitrag all jener ausländischen Unterstützer zu veröffentlichen, welche ihr jeweils mehr als 500.000 Forint (1500 Euro) zuweisen. Außerdem hat sich so eine Organisation ab demselben Schwellenwert als „aus dem Ausland unterstützt“ zu bezeichnen.

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