Schläge für Demonstranten

Noch ein Fall von Polizeigewalt bei Klima-Demo war rechtswidrig

Symbolbild einer friedlichen Klimademo Monate später im Wiener Museumsquartier.
Symbolbild einer friedlichen Klimademo Monate später im Wiener Museumsquartier.(c) APA/HELMUT FOHRINGER (HELMUT FOHRINGER)
  • Drucken

Das Landesverwaltungsgericht hält die von der Polizei ausgeteilten Schläge bei der Klima-Protestaktion am 31. Mai nicht für angemessen. Auch die Vorfall-Dokumentation sei mangelhaft.

Eine weitere Amtshandlung der Polizei gegen einen Aktivisten bei einer Klima-Demo am 31. Mai in Wien im Vorjahr ist zumindest teilweise rechtswidrig gewesen. Zu dieser Entscheidung kam das Wiener Landesverwaltungsgericht im Fall eines Demonstranten, der in Bauchlage von mehreren Beamten fixiert worden war und dem ein Polizist mehrere heftige Faustschläge gegen den Oberkörper versetzt hatte.

Der Hauptkritikpunkt des Aktivisten, die Schläge, sind vom Verwaltungsgericht "mit einer sehr klaren und deutlichen Begründung für rechtswidrig erklärt worden", sagte Alexia Stuefer, die Rechtsvertreterin des Betroffenen, am Dienstag. Ihr Mandant sei bei der Amtshandlung "erniedrigt und in seiner Würde verletzt worden. Das Landesverwaltungsgericht entschied zudem, dass die vier involvierten Beamten den Fall tatsachenwidrig dokumentiert hatten. "Die Staatsanwaltschaft und die Oberstaatsanwaltschaft wissen das. Für mich ist nicht nachvollziehbar, warum hier nicht ermittelt wird", sagte Stuefer.

Auflösung einer Sitzblockade

Der Beschwerdeführer hatte angegeben, dass ihm bei der Auflösung einer Sitzblockade von der Polizei ein Gelenk überdehnt, mit der Faust in die Kehle gedrückt und in den Genitalbereich geschlagen wurde. Bei dem Versuch, ihm Handschellen anzulegen, habe es dann weitere Schläge in die Nierengegend gesetzt. Ein Video dieser Amtshandlung war im Internet veröffentlicht worden.

Das Landesverwaltungsgericht entschied in seinem Urteil vom 7. Jänner, dass damit eine "die Menschenwürde beeinträchtigende gröbliche Missachtung des Betroffenen als Person" einherging. Dem Aktivisten wurden neun Fauststöße versetzt, in eine empfindliche Körperregion - in die Nierengegend bei gleichzeitiger Fixierung durch mehrere Beamte am Boden. "Bei dieser exzessiven Gewaltanwendung, für deren Notwendigkeit in diesem Ausmaß keine angemessene Erklärung durch die belangte Behörde erfolgte, lag ein Verstoß wegen erniedrigender Behandlung nach Artikel 3 Europäische Menschenrechtskonvention vor und war daher spruchgemäß zu entscheiden", so das Landesverwaltungsgericht. Es entschied außerdem, dass die Verpflichtung der Achtung der Menschenwürde verletzt wurde.

Nicht alle Vorwürfe ließ das Gericht gelten

Abgewiesen wurde vom Verwaltungsgericht die Beschwerde des Aktivisten, dass er von einem Beamten mit der Faust in die Kehle gedrückt und in den Genitalbereich geschlagen wurde. Wie das Gericht entschied, habe der Beschwerdeführer keine ausreichende Beweise geliefert, die auf eine gezielte Körperkraftanwendung rückschließen lassen. Stuefer will diesebezüglich prüfen, "ob wir dagegen ein Rechtsmittel erheben werden".

Die Anwältin hatte auch die Richtlinienbeschwerde eingebracht, wonach die Polizei die Amtshandlung rechtswidrig dokumentiert hat. Dem folgte das Landesverwaltungsgericht. Demnach wurden die für das Einschreiten der Polizei maßgeblichen Umstände tatsachenwidrig festgehalten, "sodass ein anderes Bild der Ereignisse erzeugt wurde", so das Gericht in seiner Entscheidung. Die Beamten hatten in ihren Amtsvermerken angegeben, dass der Beschwerdeführer um sich getreten und sich gewunden hatte, auch, als er bereits am Boden gelegen habe. Damit rechtfertigten die Polizisten die Anwendung von Körperkraft und die Festnahme.

Amtsvermerk und Videoaufnahme unterscheiden sich

Auf den Videos der Amtshandlung ist zu sehen, dass das nicht stimmt. Diese "widersprechen erheblich den tatsächlichen Ereignissen" und ergeben ein "gänzlich anderes Bild vom tatsächlichen Ablauf des Geschehens" als die Beamten im Amtsvermerk angaben. Sie behaupteten darin auch, dass "bloß ein Schlag geringer Intensität und bloß ein weiterer mit einer höheren Intensität in die rechte Nierengegend" abgegeben wurde. Vielmehr wurden dem Aktivisten neun Fauststöße in die rechte Nierengegend versetzt, während er von mehreren Beamten am Boden fixiert wurde. Die Beamten hielten auch tatsachenwidrig im Amtsvermerk fest, dass der Aktivist bei der Amtshandlung nicht verletzt worden sei. Sichtbare Verletzungen wurden aber sogar im polizeiärztlichen Gutachten erwähnt.

Stuefer bezeichnete es als "ganz wesentlich, dass das Gericht auf die tatsachenwidrige Dokumentation eingegangen ist". Denn diese "zeigt das Machtpotenzial der Polizei. Eine Person ohne Videoaufnahme kann kaum einen Gegenbeweis führen", kritisierte die Anwältin und sprach hierbei von einem "strukturellen Problem".

Die nunmehrige Entscheidung ist bereits die zweite Maßnahmebeschwerde eines Demonstranten zum Agieren der Polizei bei der Klima-Demo im Mai. Bereits Mitte Dezember stellte das Wiener Landesverwaltungsgericht fest, dass die Polizei während derselben Demonstration gegen einen jungen Manifestanten rechtswidrig vorgegangen ist. Demnach war es nicht rechtens, dass der deutsche Student in Bauchlage fixiert wurde, wobei sein Kopf in der Nähe eines Polizeiwagens zum Liegen kam. Als das Fahrzeug plötzlich anfuhr, wurde der Mann im letzten Moment zur Seite gerissen. Danach war der Betroffene fast vierzehn Stunden im Polizeianhaltezentrum (PAZ) festgehalten worden.

(APA)

Lesen Sie mehr zu diesen Themen:

Mehr erfahren

Prozess

Zwei Polizisten nach Gewalt bei Wiener Klima-Demo vor Gericht

Vor zwei Jahren sorgte ein Video für Aufsehen, nun stehen zwei Polizisten vor Gericht. Einer bestätigte die Fauststöße gegen einen Demonstranten, der andere widersprach der Anklage.
WIEN: DEMONSTRATION B�NDNIS ´SYSTEM CHANGE, NOT CLIMATE CHANGE!´ ´HALT DER POLIZEIGEWALT!´
Schläge für Aktivisten

Polizeigewalt bei Klimademo: Gegen acht Polizisten wird ermittelt

Folgen hatten die Vorfälle im Mai für die Polizisten bisher keine, alle sind wieder im Dienst - und das, obwohl viele der Handlungen gegen die Demonstranten rechtswidrig waren.
Polizei-Einsatz wegen einer Straßenblockade von Umweltaktivisten bei der Wiener Urania am 31. Mai 2019.
Analyse

Wenn die Polizei rechtswidrig handelt

Im Zuge einer Klimademo blockierten Aktivisten am 31. Mai in Wien den Ring. Die Polizei schritt ein. Und das war in bestimmten Fällen rechtswidrig – sagt das Verwaltungsgericht.
Polizeigewalt

Kopf unter Polizeibus: Polizei handelte bei Klimademo rechtswidrig

Dem Wiener Landesverwaltungsgericht zufolge hat die Polizei bei einer Klima-Demo falsch gehandelt hat, denn: Der Beschwerdeführer setzte kein Verhalten, das eine Festnahme rechtfertigte.
Wien

Polizeigewalt bei Klimademo? Urteil noch ausständig

Ob das Vorgehen der Polizei gegen einen Klima-Aktivisten rechtens gewesen war, wird erst im Dezember entschieden. Der Aktivist war in Bauchlage gefährlich nahe bei einem Polizeiauto am Boden fixiert worden.

Dieser Browser wird nicht mehr unterstützt
Bitte wechseln Sie zu einem unterstützten Browser wie Chrome, Firefox, Safari oder Edge.