Bei der Ehe und der eingetragenen Partnerschaft sollen neue Unterhaltsregeln gelten.
Wien. Die türkis-grüne Regierung plant Reformen im Familienrecht. So sollen sich die Ehe und die eingetragene Partnerschaft stärker voneinander unterscheiden. Und bei der Scheidung könnte es künftig bei beiden Modellen keine Rolle mehr spielen, wer am Ende der Beziehung schuld ist. Doch was würden diese Änderungen bedeuten?
Dass Ehe und eingetragene Partnerschaft (EP) so ähnlich sind, hat damit zu tun, dass sie ursprünglich einen unterschiedlichen Adressatenkreis hatten. Die EP sollte nach dem Wunsch des Parlaments nur gleichgeschlechtlichen Paaren offenstehen, heterosexuelle Paare nur die Ehe schließen dürfen. Doch nach einer Entscheidung des Verfassungsgerichtshofs stehen seit 2019 beide Rechtsinstrumente allen Paaren offen.