Kärnten

Hofburg-Wahl: Bezirkswahlleiter und Vize schuldig gesprochen

Blick auf die Wiener Hofburg
Blick auf die Wiener Hofburg(c) Clemens Fabry, Presse
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Der Bezirkswahlleiter von Wolfsberg und sein Stellvertreter wurden wegen falscher Beurkundung - nicht rechtskräftig - zu Geldstrafen verurteilt worden.

Wegen falscher Beurkundung im Amt im Zusammenhang mit der später aufgehobenen Bundespräsidenten-Stichwahl 2016 sind am Donnerstag der Bezirkswahlleiter von Wolfsberg und sein Stellvertreter zu Geldstrafen verurteilt worden. Vom Vorwurf des Amtsmissbrauchs wurden sie jedoch freigesprochen. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.

Den beiden war vorgeworfen worden, die Briefwahlkuverts am Tag der Auszählung ohne Beisein der Wahlbeisitzer geschlitzt zu haben, außerdem hatten sie eine Sitzung der Wahlbehörde bestätigt, die nicht stattgefunden hatte. Der Schöffensenat unter Richter Gernot Kugi sah die deshalb die Schuld der beiden Angeklagten erwiesen.

Der Leiter der Wahlbehörde, Bezirkshauptmann Georg Fejan, fasste 180 Tagessätze zu je 60 Euro aus, er muss also 10.800 Euro bezahlen. Der zweite Angeklagte wurde zu 180 Tagessätzen zu je 100 Euro, also zu 18.000 Euro Geldstrafe, verurteilt.

Der Verteidiger meldete Nichtigkeitsbeschwerde und Berufung an, Staatsanwalt Hans-Peter Kronawetter gab keine Erklärung ab.

(APA)

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