Zusatzpensionen

Pensionskassen hoffen auf Hilfe der Regierung

(c) Die Presse (Clemens Fabry)
  • Drucken

Im Vorjahr haben die Pensionskassen die höchsten Erträge seit 20 Jahren erzielt. Nicht alle Jahre waren so erfreulich. Von der neuen Regierung wünscht man sich Steuererleichterungen und mehr Wahlfreiheit.

Wien. Die Hoffnung, die die Pensionskassenvertreter in die neue Regierung setzen, ist groß. Immerhin habe diese im Regierungsprogramm ein „klares Bekenntnis zum Drei-Säulen-Modell“ abgegeben, stellte Andreas Zakostelsky, Obmann des Fachverbands der Pensionskassen, am Donnerstag bei einer Pressekonferenz fest.

Die erste Säule des Pensionssystems ist das staatliche, umlagefinanzierte Modell. Dieses macht derzeit 90 Prozent der Pensionszahlungen in Österreich aus. Die zweite Säule ist die der betrieblichen Pensionen (dazu zählen verpflichtende Systeme wie die Abfertigung neu und freiwillige Systeme wie die Pensionskassen oder die betrieblichen Kollektivversicherungen). Die dritte Säule ist schließlich die private Vorsorge.

Jeder vierte Arbeitnehmer hat Anspruch auf eine Pensionskassenpension, weil der Arbeitgeber – freiwillig oder auf kollektivvertraglicher Basis – einen entsprechenden Vertrag mit einer Pensionskasse abgeschlossen hat. Dieser Anteil wächst seit Jahren nur langsam. 111.381 Menschen in Österreich beziehen eine solche Zusatzpension (von durchschnittlich 451 Euro pro Monat). 865.193 weitere haben künftig Anspruch.

Die Pensionskassenvertreter fordern schon länger, dass freiwillige Zuzahlungen der Arbeitnehmer oder Einzahlungen, die Unternehmer für sich selbst tätigen, steuerlich absetzbar werden. Derzeit ist das nur bei Beiträgen, die Arbeitgeber für Arbeitnehmer leisten, der Fall. Im Regierungsprogramm steht davon freilich nichts. Zakostelsky ist dennoch zuversichtlich: Die neue Regierung werde angesichts ihres Bekenntnisses zum Drei-Säulen-Modell „Maßnahmen überlegen und auch zu Ende denken“.

Ein weiterer Wunsch der Pensionskassenvertreter hat größere Aussicht auf Erfüllung. Das Regierungsprogramm sieht einen Generalpensionskassenvertrag vor. Dieser würde es Menschen, deren Arbeitgeber keinen Vertrag mit einer Pensionskasse abgeschlossen hat, ermöglichen, ihre Abfertigung beim Pensionsantritt an eine Pensionskasse zu übertragen.

Pension statt Abfertigung?

Zakostelsky hält es auch für sinnvoll, die Auszahlungsmöglichkeit bei der Abfertigung abzuschaffen. Derzeit kann man sich bei einem Arbeitgeberwechsel nach drei Jahren das Geld unter Umständen auszahlen lassen. Das macht eine langfristige Veranlagung schwierig.

Das Drei-Säulen-Modell ist keineswegs unumstritten, Kritiker aus Gewerkschaftskreisen fürchten eine Aushöhlung des staatlichen Pensionssystems, wenn die kapitalmarktgedeckte zweite und dritte Säule an Bedeutung gewinnen. Sie verweisen auch darauf, dass einige Zusatzpensionen mehrfach gekürzt werden mussten. Das hat freilich spezielle Gründe: Einige Arbeitgeber hatten in den Neunzigerjahren ihren Mitarbeitern Zusatzpensionen in bestimmter Höhe zugesagt, die Ansprüche wurden später in eine Pensionskasse übertragen, dabei wurde ein zu hoher Veranlagungsertrag (sechs oder sieben Prozent pro Jahr) angenommen, entsprechend wenig wurde eingezahlt. In neueren Verträgen gibt es das Problem nicht, hier wird von vornherein eine niedrigere Ertragserwartung (Rechnungszins) vereinbart.

Die Pensionskassen gibt es seit 1991, der durchschnittliche Veranlagungsertrag beläuft sich auf 5,4 Prozent pro Jahr. Im Vorjahr haben die Pensionskassen eine Performance von durchschnittlich 11,79 Prozent erzielt, das ist der höchste Wert seit 20 Jahren.

("Die Presse", Print-Ausgabe, 17.01.2020)

Lesen Sie mehr zu diesen Themen:

Mehr erfahren


Dieser Browser wird nicht mehr unterstützt
Bitte wechseln Sie zu einem unterstützten Browser wie Chrome, Firefox, Safari oder Edge.