Wie das Pendlerpauschale reformiert werden könnte

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SymbolbildDie Presse (Fabry)
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Umweltschutzorganisationen fordern Anreize, den Arbeitsweg mit öffentlichen Verkehrsmitteln zurückzulegen.

Das türkis-grüne Regierungsprogramm sieht eine "Ökologisierung und Erhöhung der Treffsicherheit des Pendlerpauschales" bis 2022 vor. Umweltschützer und Interessenvertreter haben diesbezüglich einige Vorschläge.

Der Verkehrsclub Österreich kritisiert, dass das aktuelle Modell jene, die mit dem Auto pendeln, mehr begünstigt als jene, die eine klimafreundlichere Variante benutzen, da das große Pendlerpauschale mehr beträgt und bereits ab einem kürzeren Arbeitsweg zur Verfügung steht. Eine Ökologisierung müsse einen Anreiz zur Nutzung öffentlicher Verkehrsmittel und des Fahrrades setzen. Zudem solle das Pendlerpauschale kein Freibetrag mehr sein. Eine Möglichkeit sei, den Verkehrsabsetzbetrag (derzeit 400 Euro pro Jahr) zu erhöhen und das große an das kleine Pendlerpauschale anzupassen und damit zu vereinheitlichen.

Der WWF fordert "einen starken Bonus für jene, die mit öffentlichem Verkehr oder mit dem Fahrrad zur Arbeit fahren". Gegenüber der APA heißt es, parallel dazu müssten Angebote für klimafreundliches Pendeln ausgebaut werden. Etwa brauche es beim öffentlichen Verkehr auch außerhalb der klassischen Pendlerzeiten bessere Taktungen und die Radinfrastruktur müsse vor allem im ländlichen Raum ausgebaut werden.

Global 2000 erklärt, es brauche dort, wo die Benutzung öffentlicher Verkehrsmittel zumutbar sei, für jene, die dies auch nutzen, einen Vorteil gegenüber Autofahrern. Um das derzeitige komplizierte System inklusive Pendlereuro zu vereinfachen, könne das Pendlerpauschale nur auf Basis der tatsächlich zurückgelegten Kilometer bzw. Kosten errechnet werden. Für bessere soziale Treffsicherheit könne entweder eine Obergrenze der Förderung eingeführt werden oder das Pendlerpauschale als Absetzbetrag gestaltet werden.

Greenpeace für Einkommensobergrenze

Auch Greenpeace legt eine Reihe von Ideen vor: Für eine sozialere Gerechtigkeit könne beispielsweise eine Einkommensobergrenze eingeführt werden, ab der einer Person kein Pendlerpauschale mehr zusteht. Der Steuerfreibetrag solle in einen Absetzbetrag inklusive Negativsteuerwirkung umgewandelt werden. In Zukunft könnten beide Pauschalen auf das kleine Pendlerpauschale vereinheitlicht werden. Um hier bei hohen Distanzen auszugleichen, könne der Pendlereuro erhöht werden. Um umweltfreundliche Mobilität zu belohnen, könne man das kleine Pendlerpauschale schon ab zwei Kilometern Arbeitsweg auszahlen, sofern dieser nachweislich umweltfreundlich bestritten wird. Wenn jemand Anspruch auf das kleine Pendlerpauschale hat, könne das große ausbezahlt werden, wenn der Weg öffentlich zurückgelegt wird. Eine andere Möglichkeit, um umweltschädliche Mobilitätsentscheidungen teurer zu machen, sei, das kleine Pendlerpauschale nur bei nachweislicher Nutzung öffentlicher Verkehrsmittel oder des Fahrrads auszuzahlen. Eine weitere Option sei, dass der Anspruch auf die große Pendlerpauschale mit steigendem CO2-Austoß verringert werden könne.

Bereits 2016 regte das WIFO in einem Bericht die Möglichkeiten an, das kleine und große Pendlerpauschale zusammenzufassen, das Pendlerpauschale von den tatsächlich zurückgelegten Kilometern oder von den tatsächlichen Fahrtkosten abhängig zu machen sowie eine Obergrenze für anrechenbare Distanzen einzuführen. Langfristig könne "das Pendlerpauschale als Anreiz für umweltbelastendes Verhalten gänzlich wegfallen".

Das Umweltbundesamt schlug vergangenes Jahr in einem Bericht vor, der Staat könne die Nutzung der öffentlichen Verkehrsmittel fördern, indem man nur dann Anspruch auf das Pendlerpauschale hat, wenn man tatsächlich nachweisen kann, dass man öffentlich fährt. Wenn kein öffentliches Verkehrsmittel in der Nähe ist, könne man ein vermindertes Pendlerpauschale für den Weg zum nächsten Zug oder Bus erhalten und für den restlichen öffentlich zurückgelegten Weg dann das zuvor beschriebene Pendlerpauschale. Bei Unzumutbarkeit oder Unmöglichkeit der Benutzung von öffentlichen Verkehrsmitteln bleibt bei diesem Modell das große Pendlerpauschale bestehen. Ab 2030 solle das Pendlerpauschale zwecks der Förderung der Nutzung der öffentlichen Verkehrsmittel und langfristig einer verdichteten Siedlungsentwicklung ganz gestrichen werden.

Pendlerpauschale

Wer mindestens 20 Kilometer vom Arbeitsplatz entfernt wohnt und für den Arbeitsweg ein öffentliches Verkehrsmittel benutzen kann, hat Anspruch auf das kleine Pendlerpauschale. Das große Pendlerpauschale ist für jene bestimmt, denen es nicht möglich oder zumutbar ist, öffentliche Verkehrsmittel zu benutzen und die mindestens zwei Kilometer vom Arbeitsplatz entfernt wohnen.

Bei Anspruch auf das kleine Pendlerpauschale beträgt der Jahresbetrag bei einem Arbeitsweg zwischen 20 und 40 Kilometern 696 Euro, zwischen 40 und 60 Kilometern 1.356 Euro und bei mehr als 60 Kilometern sind es 2.016 Euro. Das große Pendlerpauschale beträgt bei einem Arbeitsweg zwischen zwei und 20 Kilometer 372 Euro, zwischen 20 und 40 Kilometern 1.476 Euro, zwischen 40 und 60 Kilometern 2.568 Euro und bei einem Arbeitsweg über 60 Kilometern 3.672 Euro. Es handelt sich dabei um einen Steuerfreibetrag, der jeweilige Betrag wird also vom zu versteuernden Einkommen abgezogen und von diesem wird dann die Steuer neu berechnet. Die Steuerersparnis hängt somit von der Höhe des Grenzsteuersatzes ab. Zusätzlich gibt es den Pendlereuro. Dies ist ein steuerlicher Absetzbetrag, wird also von der errechneten Steuer direkt abgezogen und der Jahresbetrag wird errechnet, indem die Entfernung zwischen Wohnung und Arbeitsplatz mit zwei multipliziert wird.

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(APA)

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