Parlamentarische Immunität

Polizei beantragte Auslieferung von zwei Grünen

APA/HANNES DRAXLER
  • Drucken

David Stögmüller und Michel Reimon bezahlten Geldstrafen nicht, die aufgrund von Protestaktionen fällig geworden waren.

Die Polizei hat die Auslieferung von zwei Nationalratsabgeordneten beantragt - wegen zwei relativ geringer Vergehen. Michael Reimon soll eine Geldstrafe von 150 Euro wegen einer Sitzblockade vor dem OMV-Gelände in Wien-Simmering nicht bezahlt haben, berichtete „Oe24.at“ am Sonntag. 100 Euro sind noch bei David Stögmüller offen, der auf einen Baukran auf dem Parlamentsgelände geklettert war.

In beiden Fällen beantragte die Polizei die Aufhebung der Immunität der Abgeordneten, bestätigte ein Sprecher des Parlaments am Sonntag. Beide Fälle sind dem Immunitätsausschuss des Nationalrats zugewiesen. Die Beratungen dazu sind noch nicht aufgenommen.

Auslieferungsersuchen auch bei niedrigen Summen üblich

Wie ein Rundruf im Parlament ergab, ist auch bei Verwaltungsstrafen ein Auslieferungsbegehren durchaus üblich.

Eine Ausnahme bilden leichtere Verkehrsdelikte. Hier sei schon in den 1970er-Jahren festgelegt worden, dass diese keine Immunitätsfälle seien, also etwa Parksünder nicht durch ihre Tätigkeit als Abgeordnete vor Strafe und Verfolgung geschützt seien, erklärt Geschäftsordnungsexperte Werner Zögernitz am Montag. Daher braucht es kein Ersuchen an das Parlament mehr.

(APA)

Lesen Sie mehr zu diesen Themen:

Mehr erfahren


Dieser Browser wird nicht mehr unterstützt
Bitte wechseln Sie zu einem unterstützten Browser wie Chrome, Firefox, Safari oder Edge.