Gastkommentar

Linzer Swap-Urteil stört Vertrauen

Geschäftspartner müssen sich darauf verlassen können, dass ihr Visavis die nötige Vollmacht hat. Gleichgültig, wie groß ihre Rechtsabteilung ist.

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Wien. Vor einigen Tagen kam der Richter im Prozess zwischen der Stadt Linz und der Bawag zum vorläufigen Ergebnis, dass der strittige Swap-Vertrag nicht gültig zustande gekommen sei. Auch wenn das schriftliche Urteil noch nicht vorliegt und viel vom konkreten Sachverhalt abhängt, indizieren die bisherigen Medienberichte, dass scheinbar die Größe der Streitparteien eine ausschlaggebende Rolle gespielt haben dürfte. So dürfte unter anderem das Bestehen einer Rechtsabteilung innerhalb der Bank für den Richter erheblich gewesen sein.

Finanzdirektor vertritt Stadt

Soweit bisher bekannt, dreht sich der Rechtsstreit im Kern um eine erteilte Vollmacht: Konnte sich die Bank bei der im Februar 2007 abgeschlossenen Franken-Zinswette („Swap 4175“) darauf verlassen, dass der für die Stadt Linz auftretende Finanzdirektor eine ausreichende Vollmacht zum Abschluss des Swap-Geschäfts hatte? Nach Ansicht des Gerichts wohl nicht, wobei die Bank auch wegen ihrer Größe besondere Nachprüfpflichten gehabt hätte. Die wesentliche Frage ist, ob öffentlich-rechtliche Körperschaften bei Vertragsabschluss wie private Unternehmen zu behandeln sind.

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