Schmerzensgeld

Luftboxen rechtfertigte Schlag nicht

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Symbolbild(c) imago/Panthermedia (AndreyPopov)
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Ein Gast ging beim Zeltfest mit bedrohlichen Gesten auf den Ordner zu. Dieser bekam Angst und zog dem Besucher mit der Stablampe eins über. Dafür wird Schadenersatz fällig.

Wien. Zwei Instanzen zeigten noch Verständnis dafür, dass der Ordner so gehandelt hat. Doch die Höchstrichter finden nun, dass das Geschehene trotz des aggressiven Verhaltens eines Besuchers nicht mehr mit Notwehr gerechtfertigt werden könne. Zu gravierend sei gewesen, was sich bei einem Zeltfest zu später Stunde ereignet hat.

Es war zwei Uhr Früh, als die Situation beim Fest eines Sportvereines ungemütlich wurde. Denn ein Gast hatte den Boxsport für sich entdeckt. Mit erhobenen Fäusten und „tänzelnden Boxbewegungen“ – so benannten es die Gerichte – fiel der Mann auf. Er deutete einem der acht anwesenden Ordner, doch herzukommen. Ebendieser Ordner war gerade damit beschäftigt, einen anderen, betrunkenen Gast hinauszuwerfen. Der boxfreudige Besucher näherte sich nun von sich aus dem Ordner. Dieser geriet in Panik. Er hatte aber eine Stablampe (37 cm lang, aus Metall) dabei. Mit dieser schlug er dem rüpelhaften Gast ins Gesicht.

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