Konflikt

Wie nackt darf man im Bad sein?

Die Schwimmhallen in Wiener Bädern darf man nicht nackt betreten – in den Garderoben darf man aber sehr wohl unbekleidet sein.
Die Schwimmhallen in Wiener Bädern darf man nicht nackt betreten – in den Garderoben darf man aber sehr wohl unbekleidet sein.(c) Deutsch Gerhard / KURIER / pictu (Deutsch Gerhard)
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Streit in einem Wiener Hallenbad: Eine Frau zieht sich nackt in der Garderobe aus. Eine Burkiniträgerin und ihr kleiner Sohn fühlen sich belästigt. Wer ist im Recht?

Wien. Mit dieser Beschwerde hat Susanne S. nicht gerechnet, als sie vor einigen Wochen – wie so oft in den vergangenen Jahren – ins Simmeringer Hallenbad gegangen ist. Dort zog sie sich wie üblich nach dem Schwimmen in der Garderobe um. Dass sie dabei ganz nackt war, war nichts Besonderes. Das Hallenbad hat einen getrennten Frauen- und Männerbereich, sich vollkommen nackt ausziehen, sei, wie die 57-Jährige später erzählen wird, „unter uns älteren Frauen üblich“.

Doch dieses Mal war es anders. Eine Mutter, die mit ihrem kleinen Sohn ebenfalls in der Garderobe war, fühlte sich offenbar gestört, wie sie Susanne S. mitteilte. „Der Sohn schaute mich von oben bis unten an, sagte etwas zu seiner Mutter, die daraufhin etwas zu ihm sagte. Dann forderte sie mich auf, ich solle die Umziehkabine benutzen, (. . .) da meine Nacktheit unangenehm und für ihren Sohn schlecht sei“, wird Susanne S. den Vorfall später in einem Brief an die Wiener Bäder und die Antirassismusstelle Zara schildern. S. antwortete daraufhin, dass es aus ihrer Sicht keinen Grund gebe, sich zu verhüllen – und wenn es ihr unangenehm wäre, könne sie ja gern die Familiengarderobe benutzen.

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