Sozialversicherung

Razzia bei Maturaball: Schüler müssen Barkeeper anmelden

Alles stand schon für den Ball bereit, als die Finanzpolizei nachschauen kam.
Alles stand schon für den Ball bereit, als die Finanzpolizei nachschauen kam.(c) Clemens Fabry
  • Drucken

Höchstgericht spricht Eventagentur frei, sieht Maturanten als wahre Dienstgeber in der Pflicht.

Wien. Zu jener Reife, die Maturanten für den weiteren Lebensweg attestiert bekommen, sollte auch ein gerüttelt Maß an sozialversicherungsrechtlichen Kenntnissen gehören. Das zeigt eine neue Entscheidung des Verwaltungsgerichtshofs, wonach die Schüler einer steirischen HAK das Personal beim Maturaball vor genau sechs Jahren zur Krankenversicherung hätten anmelden müssen.

Die Halle der Stadtwerke war schon fertig geschmückt, die Bands hatten sich bereit gemacht, die Bars waren befüllt, als kurz vor Ballbeginn die Finanzpolizei anrückte. Sie forschte nach, ob die Barkeeper vorab bei der Sozialversicherung angemeldet worden waren. Die Leute waren von einer Eventagentur aufgetrieben worden, für die sie schon öfter gearbeitet hatten, und verstanden sich aufs Mixen von Getränken. Angemeldet waren sie jedoch nicht.

Lesen Sie mehr zu diesen Themen:


Dieser Browser wird nicht mehr unterstützt
Bitte wechseln Sie zu einem unterstützten Browser wie Chrome, Firefox, Safari oder Edge.