Erstochener Amtsleiter: Mordprozess in Vorarlberg gestartet

Asylwerber Soner Ö. steht seit Montag vor Gericht.
Asylwerber Soner Ö. steht seit Montag vor Gericht. APA/DIETMAR STIPLOVSEK
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Unter strengen Sicherheitsvorkehrungen ist am Montag der Mordprozess gestartet. Der Angeklagte bestreitet eine Tötungsabsicht.

Unter schärfsten Sicherheitsvorkehrungen und enormem Medieninteresse hat am Montag am Landesgericht Feldkirch der Mordprozess gegen den Asylwerber Soner Ö. begonnen. Der Angeklagte hat vor einem Jahr den Sozialamtsleiter der Bezirkshauptmannschaft Dornbirn erstochen. Nun müssen die Geschworenen die Tat des 35-Jährigen bewerten.

Der Schwurgerichtssaal des Landesgerichts Feldkirch war am Montag bis auf den letzten Platz besetzt. Alle Besucher hatten eine eingehende Sicherheitskontrolle über sich ergehen lassen müssen. Richter Martin Mitteregger sprach bei Verhandlungsbeginn der Opferfamilie das "tiefe Mitgefühl der Justiz" aus, betonte aber auch in Richtung des Angeklagten: "Ihnen wird ein rechtsstaatliches und faires Verfahren gewährt. Es gibt keine Vorverurteilung".

Ö. bestreitet jede Tötungsabsicht

Staatsanwältin Konstanze Manhart legte in ihrem Eröffnungsplädoyer die - unbestrittenen - Geschehnisse des 6. Februar 2019 dar. Der 35-jährige Ö. suchte wegen noch nicht erfolgter Geldleistungen aus der Grundversorgung den Sozialamtsleiter auf. Er hatte in dieser Sache zuvor schon mehrmals die Bezirkshauptmannschaft kontaktiert. Nachdem dem in Vorarlberg aufgewachsenen Türken zugesichert worden war, dass die Angelegenheit noch am selben Tag erledigt werde, verließ er das Amtsgebäude.

Kurze Zeit später kam er mit einem Küchenmesser bewaffnet zurück, ging in das Büro des Sozialamtsleiters und stach während eines lauten Streits 14 Mal auf den 49-Jährigen ein. Schon der erste wuchtige Stich, der das Brustbein durchschlug und die Aorta verletzte, war tödlich. Der mit 0,78 Promille alkoholisierte und unter Medikamenteneinfluss stehende Asylwerber wurde nach kurzer Flucht gefasst. Ö. hat bisher jegliche Tötungsabsicht bestritten.

Besondere Brisanz erhielt der Fall dadurch, dass der Getötete auf den Tag genau zehn Jahre zuvor - in anderer Funktion und nach der 14. Verurteilung Ö.'s - ein Aufenthaltsverbot gegen den Mann erlassen hatte. Dieser war Anfang 2019 illegal nach Österreich zurückgekehrt. Ein Asylverfahren wurde zugelassen, weil der 35-Jährige seinen Angaben zufolge 2015 in Syrien gekämpft und mindestens zwei türkische Soldaten getötet hatte. Deshalb drohe ihm in der Türkei die Verfolgung, hieß es.

„Du hättest nur nett sein müssen“

Manhart zitierte aus dem (von Verteidiger Ludwig Weh infrage gestellten) Polizeiprotokoll. "Jetzt werden diese schönen blauen Augen erlöschen. Du hättest nur nett sein müssen", soll Ö. unmittelbar nach der Tat gesagt und die Tatwaffe symbolisch am Schreibtisch des Opfers abgelegt haben. Das habe laut Staatsanwältin "Wer sein Amt missbraucht, wird bestraft" bedeuten sollen. Für Manhart stand fest: "Er wollte ihn töten". Der Angeklagte habe den Sozialamtsleiter gehasst und für sein Unglück verantwortlich gemacht.

Verteidiger Weh sprach von einer geradezu "griechischen Tragödie". Keiner der Beteiligten habe gewollt, dass so etwas passiere. Bei der Tötung des Sozialamtsleiters habe es sich um eine "Beziehungstat" gehandelt. Schon als Zwölfjähriger sei Ö. mit dem späteren Opfer, der damals bei der Fremdenpolizei arbeitete, in Kontakt gekommen und sei von ihm mit der Ausweisung bedroht worden. Nach über 25-jähriger "Beziehung" und nach der großen Kränkung der Abschiebung sei es schließlich zur "Explosion" gekommen. Um einen Mord habe es sich aber nicht gehandelt, "sonst hätte er das Opfer abpassen können und hätte nicht die Bezirkshauptmannschaft aufsuchen müssen", sagte Weh.

Neben Mord komme auch das Delikt Totschlag infrage

Neben Mord kämen auch die Delikte Totschlag oder absichtliche schwere Körperverletzung mit Todesfolge infrage, gab Weh zu bedenken. "Sie werden eine lange Freiheitsstrafe ausloten - lebenslänglich oder befristet", bemerkte Weh in Richtung der Geschworenen.

Nach der Einvernahme des Angeklagten waren am ersten Verhandlungstag Zeugeneinvernahmen vorgesehen. Am Dienstag kommt Gerichtspsychiater Reinhard Haller zu Wort. Nach dessen Expertise war der 35-Jährige bei der Tat zurechnungsfähig und damit schuldfähig. Anschließend werden Mitarbeiter der Bezirkshauptmannschaft Dornbirn angehört. Am Mittwoch wird Gerichtsmediziner Walter Rabl seine Erkenntnisse darlegen, ebenso wird ein toxikologisches Gutachten erörtert. Anschließend sollen die Schlussplädoyers und das Urteil erfolgen.

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