Mordprozess: Angeklagter bekannte sich nicht schuldig

Der Angeklagte vor Prozessbeginn.
Der Angeklagte vor Prozessbeginn. APA/DIETMAR STIPLOVSEK
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Ö. betonte vor Gericht, er habe den Sozialamtsleiter nicht umbringen wollen: "Es war nie meine Absicht“.

Der Angeklagte Soner Ö. hat sich zum Vorwurf des Mordes nicht schuldig bekannt. Der 35-Jährige betonte bei seiner Befragung, er habe den Sozialamtsleiter der Bezirkshauptmannschaft Dornbirn nicht töten wollen: "Es war nie meine Absicht". Er sei schuldig der absichtlich schweren Körperverletzung mit Todesfolge. Der Opfer-Familie sprach der Angeklagte sein Beileid aus.

Der 35-Jährige gab an, er habe lediglich "von Mensch zu Mensch" mit dem Sozialamtsleiter sprechen wollen. Dieser habe bei seinem Erscheinen kurz nach 15 Uhr aber gleich den Satz "Du Arschloch, bist du schon wieder da?" gesagt. Daraufhin habe er ein Blackout gehabt. Er habe das Küchenmesser aus dem Hosenbund gezogen und sei auf den am Tisch sitzenden Sozialamtsleiter zugerannt.

Ö. betonte, er habe dem Mann lediglich in die Schulter stechen wollen. Der Sozialamtsleiter sei aber aufgestanden. Deshalb habe er ihn auf Brusthöhe erwischt, obwohl er das Messer noch gesenkt habe. "Wenn ich ihn hätte töten wollen, hätte ich es so gemacht, dass es niemand erfahren hätte", stellte der Angeklagte mit Verweis auf seine Kampferfahrung fest.

„Es ist erniedrigend, wenn man angeschrien wird“ 

Ö. sagte weiters aus, dass er aus Furcht vor Repressalien des türkischen Staats stets ein Messer bei sich trage und sich nicht extra eines besorgt habe. Er zeichnete das oftmalige Aufeinandertreffen mit dem Sozialamtsleiter nach, mit dem er das erste Mal im Alter von zwölf Jahren in Konflikt geriet. Als er im Jänner 2019 zum ersten Mal wegen Leistungen aus der Grundversorgung bei der Bezirkshauptmannschaft Dornbirn vorstellig wurde, habe der Sozialamtsleiter es abgelehnt, ihm die Hand zu schütteln.

Er habe ihn bei allen seinen nachfolgenden Besuchen angeschrien und sich nie Zeit für ihn genommen. Drei Wochen lang sei er nur "hin und her" geschickt worden. Einmal habe ihn der Sozialamtsleiter auch angeschrien, weil er ihn geduzt habe. "Das ist doch keine Erniedrigung. Es ist erniedrigend, wenn man angeschrien wird", so Ö.

Am 5. Februar sei sein Antrag bewilligt worden, "aber das hat man mir nicht gesagt", so Ö. Ansonsten wäre es nicht zu der Tötung gekommen. Das solle aber keine Rechtfertigung sein, fügte Ö. hinzu.

Angeklagter wollte sich umbringen, „konnte es aber nicht“.

Am Tattag - dem 6. Februar 2019 - habe ihn der Sozialamtsleiter zum wiederholten Male weggeschickt. Da habe er sich zwei Bier gekauft ("Alkohol macht mich fröhlich") und habe sich anschließend aus Verzweiflung umbringen wollen: "Ich konnte es aber nicht".

Schließlich habe er sich entschlossen, den Sozialamtsleiter noch einmal aufzusuchen, um mit ihm das Gespräch zu suchen. Nach dem ersten Messerstich sei das Opfer einige Sekunden später nach rechts gekippt. Da er sich bei dem Stich selbst an der Hand verletzt hatte, führte der Angeklagte die weiteren Stiche mit der linken Hand aus. Es sollten "Schmerzstiche" in die Arme sein, behauptete der Angeklagte. Deshalb seien diese Stiche auch nicht tiefer als zwei bis drei Zentimeter gegangen. 

(APA)

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