Parlamentarische Immunität

Grüner Abgeordneter Reimon wird Strafe bezahlen

APA/HANNES DRAXLER
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Nach einem Auslieferungsantrag der Polizei wird ein betroffener Grüner die Strafe von einer Protestaktion unterzeichnen. Bei einem weiteren Mandatar weigern sich die Grünen: Es gebe einen Zusammenhang zu seiner Arbeit als Bundesrat.

Die Grünen wollen bei den Auslieferungsbegehren der Polizei wegen unbezahlter Strafen der Abgeordneten Michel Reimon und David Stögmüller unterschiedlich vorgehen. Reimon soll ausgeliefert werden, so Klubobfrau Sigrid Maurer, Stögmüller nicht.

Reimon, der eine Geldstrafe von 150 Euro wegen einer Sitzblockade vor dem OMV-Gelände in Wien Simmering nicht bezahlt hat, sei zum betreffenden Zeitpunkt nicht unter die Abgeordnetenimmunität gefallen, so die Ansicht der Grünen. Er soll daher ausgeliefert werden und werde die Strafe bezahlen.

Stögmüller, der 100 Euro zahlen soll, weil er am OMV-Gelände mit dabei war, aber auch einen Kran vor dem Parlament erklommen hat, sei zum Zeitpunkt der Aktionen hingegen Bundesrat und damit immun gewesen. Es entspräche dem Usus, dass er nicht ausgeliefert wird, weil die Aktion in Zusammenhang mit der politischen Arbeit gestanden sei, so Maurer.

Beide Fälle sind dem Immunitätsausschuss des Nationalrats zugewiesen.

Auslieferungsersuchen auch bei niedrigen Summen üblich

Wie ein Rundruf im Parlament ergab, ist auch bei Verwaltungsstrafen ein Auslieferungsbegehren durchaus üblich.

Eine Ausnahme bilden leichtere Verkehrsdelikte. Hier sei schon in den 1970er-Jahren festgelegt worden, dass diese keine Immunitätsfälle seien, also etwa Parksünder nicht durch ihre Tätigkeit als Abgeordnete vor Strafe und Verfolgung geschützt seien, erklärt Geschäftsordnungsexperte Werner Zögernitz am Montag. Daher braucht es kein Ersuchen an das Parlament mehr.

(APA)

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