Arbeitsrecht

Missstände aufdecken? Erst zum Chef, dann zum Buchverlag

Bildungsminister Heinz Faßmann und Susanne Wiesinger (Archivbild, Dezember 2018).
Bildungsminister Heinz Faßmann und Susanne Wiesinger (Archivbild, Dezember 2018).(c) APA/HELMUT FOHRINGER
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Wer in einem Buch seinen Dienstgeber rügt, riskiert in der Privatwirtschaft den Job. Bevor man in die Tasten haut, muss man zuerst der Firma die Möglichkeit geben, Probleme zu beseitigen. Beamte wie Susanne Wiesinger sind allerdings am besten vor Konsequenzen geschützt.

Wien. Es ist ein Spannungsverhältnis: Einerseits haben auch Arbeitnehmer das Recht auf Meinungs- und Wissenschaftsfreiheit. Andererseits kann ein Arbeitgeber von seinen Mitarbeitern eine gewisse Loyalität einfordern. Was bedeutet das aber, wenn man wie Susanne Wiesinger ein Enthüllungsbuch über seinen Arbeitgeber, sei es nun ein Ministerium oder ein Unternehmen, schreibt?

1 Darf man als Angestellter in der Privatwirtschaft ein Buch über seine Firma schreiben?

Grundsätzlich ja. Sofern man es in seiner Freizeit macht, denn während der Dienstzeit muss man seine Kraft dem Arbeitgeber zur Verfügung stellen. Will man aber Missstände aus dem eigenen Unternehmen aufdecken, darf der Weg zum Buchverlag nicht der erste sein. Zuerst müsse man diese Probleme dem Arbeitgeber melden, sagt Franz Marhold, Vorstand des Instituts für Arbeitsrecht an der WU. Handle der Chef aber nicht, könne man ein Buch über die Missstände schreiben, ohne wegen Vertrauensunwürdigkeit entlassen zu werden.

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