SPÖ und Neos bringen vorerst nicht alle vorgesehenen Ausschuss-Themen durch. Der Verfassungsgerichtshof soll per Schnellverfahren über den Untersuchungsgegenstand entscheiden. Die erste Ausschusssitzung ist für Anfang März angepeilt.
Mittwochfrüh stellen ÖVP und Grüne im Geschäftsordnungsausschuss des Parlaments die Weichen für einen Untersuchungsausschuss zur Causa „Casinos“. Es handelt sich um den 24. U-Ausschuss der zweiten Republik.
Vorab wollen die Regierungsparteien aber per Beschluss feststellen, dass das vorliegende „Verlangen“ der Opposition (beantragt wurde der U-Ausschuss von der SPÖ und den Neos) teilweise unzulässig sei. Denn: Das „Verlangen“ sei zu unbestimmt. Anders gesagt: Die Roten und die Pinken würden mehr Themen untersuchen wollen, als rechtlich machbar sei - dies war vorab aus dem grünen Klub zu erfahren.
Wer Recht hat bzw. welche Affären nun von den Parlamentariern untersucht werden, wird wohl der Verfassungsgerichtshof entscheiden müssen. Diesen dürften SPÖ und Neos binnen 14 Tagen (vorgegebene Frist) einschalten, um ihr volles Programm doch noch durchzubekommen. Eine Entscheidung fällt der VfGH dann binnen vier Wochen.
Unabhängig davon könnte Anfang März die erste Ausschusssitzung sein. Davor soll es zu ersten Aktenlieferungen an das Parlament kommen.
Mehr Sidlo als Strache
Inhaltlich wird es vorerst kaum um „Ibiza“ und die heimlich aufgenommenen „Sager“ von Heinz-Christian Strache, sondern vorwiegend um die Casinos-Postenschacher-Affäre und damit verbundene Fragen gehen. So heißt es etwa im „Verlangen“ von SPÖ und Neos auf Einsetzung eines Untersuchungsausschusses betreffend „mutmaßliche Käuflichkeit der türkis-blauen Bundesregierung": Es werde Aufkärung gefordert - und zwar „über die Strategie, die Beweggründe und die Verfahren zur Besetzung von Funktionen in der Casinos Austria AG und ihren Tochterunternehmen sowie die Kommunikation zwischen den Eigentümern der Casag bzw. Mitgliedern der Gesellschaftsgremien sowie Amtsträgern.“ Damit verbunden solle die „persönliche Eignung“ des zum Casinos-Vorstand berufenen (mittlerweile wieder abberufenen) FPÖ-Mannes Peter Sidlo geprüft werden.
Auch die Umstrukturierung der Staatsholding ÖBIB zur ÖBAG einschließlich der Bestellung der jeweiligen Organe soll geprüft werden.
Das weitere „Verlangen“ von SPÖ und Neos, etwa die Prüfung der „Bestellung von Organen (...), an denen der Bund mittelbar oder unmittelbar beteiligt ist“, soll aber von Türkis-Grün blockiert werden. Dazu heißt es in einer für Medien bestimmten Unterlage der Grünen: „Entgegen der gesetzlichen Regelung wurden im Verlangen verschiedenste Themen zusammengefasst, zwischen denen kein ausreichender Zusammenhang besteht.“ So bestehe auch etwa zu den Ibiza-Ermittlungen kein Zusammenhang. Hier haben sich SPÖ und Neos „Aufklärung über die politische Einflussnahme der Bundesregierung auf den Zeitablauf, die Vorgangsweise, Kommunikation und Strategie der behördlichen Ermittlungen in Folge des Bekanntwerdens des Ibiza-Videos einschließlich der Tätigkeiten und Zusammensetzung der Soko Ibiza“ vorgestellt.
Wenn die Mehrheit die Minderheit blockiert
Schon im Vorfeld der Sitzung des Geschäftsordnungsausschusses hatte SPÖ-Vizeklubchef Jörg Leichtfried davor gewarnt, ein Minderheitenrecht (Einsetzung eines U-Ausschusses) zu einem Mehrheitenrecht umzudeuten. Die Grünen würden sonst von einer „Aufdecker- zu einer Zudecker-Partei".
Neos-Parteichefin Beate Meinl-Reisinger fürchtete auch vorab, dass die Regierungsfraktionen den Ausschuss blockieren könnten. Sie verstehe ja, dass „die ÖVP ihre Machenschaften nicht kontrollieren lassen will“, sei aber über das Verhalten der Grünen irritiert.
Letztere wiederum, konkret der grüne Parlamentsklub (Klubobfrau ist Sigi Maurer, Klubdirektor Wolfgang Niklfeld) gaben zu bedenken, dass eben nicht die Mehrheit über den Untersuchungsgegenstand entscheide, sondern letztlich der Verfassungsgerichtshof. Man wolle keinen Präzedenzfall für einen extrem ausladenden Untersuchungsgegenstand schaffen. Dies würde künftige Ausschüsse nur schwächen.