Kärnten

Alle drei Frauen im Klagenfurter Mordprozess schuldig gesprochen

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Die Hauptangeklagte wurde zu lebenslanger Haft verurteilt, die Zweitangeklagte zu 20 Jahre Haft und die Drittangeklagte erhielt drei Jahre Haft.

Mit Schuldsprüchen hat am Dienstag ein Schwurgerichtsprozess am Landesgericht Klagenfurt geendet. Drei Frauen mussten sich wegen Mordes, Brandstiftung und schweren Betrugs verantworten. Die Hauptangeklagte, die die Anstiftung zu Mord und Brandstiftung bestreitet, erhielt lebenslange Haft, die Zweitangeklagte 20 Jahre, die dritte Frau, die mit dem Mord nichts zu tun hat, erhielt drei Jahre.

Drei Tage lang hatte das Schwurgericht unter Vorsitz von Richter Dietmar Wassertheurer verhandelt. Staatsanwältin Bettina Dumpelnik hatte dem Trio eine ganze Reihe von Straftaten in wechselnden Zusammensetzungen vorgeworfen. Der Bogen spannte sich dabei über einen Zeitraum von mehr als zehn Jahren. Die 48 Jahre alte Erstangeklagte, die 2011 wegen schweren Betrugs verurteilt worden war, hatte demnach zuerst einen 95-Jährigen dazu gebracht, sie als Erbin einzusetzen. Später widerrief er das Testament, die Frau versuchte es bei einer betagten Villacherin wieder, auch dort wurde sie zur Alleinerbin gekürt. Die Opfer hatten alle einen Hang zur Esoterik.

Als die Frau das Testament wieder ändern wollte, brachte die Hauptangeklagte die 44 Jahre alte Zweitangeklagte durch geschickte Manipulationen dazu, für sie einen Mord zu begehen. Sie redete der 44-Jährigen, die ebenfalls einen Hang zum Übersinnlichen hat, ein, ihrer Tochter würde Schlimmes zustoßen, wenn sie nicht gehorche. Die 44-Jährige erwürgte das Opfer in deren Wohnung, vor Gericht erklärte sie, sie sei zu diesem Zeitpunkt von der 48-Jährigen "besessen" gewesen.

Auch Brandstiftungen führte sie - wieder im Auftrag - durch, in einem Fall entstanden 700.000 Euro Schaden. Die Betrügereien, welche die Hauptangeklagte vor allem mit der Dritten im Bunde, einer 62-Jährigen, beging, brachten den Frauen Hunderttausende Euro ein. Das Geld habe sie an einen Wünschelrutengänger abliefern müssen, erklärte die Erstangeklagte, die auf einem riesigen Schuldenberg sitzt. Die Betrügereien gab sie zu, alles andere bestritt sie konsequent.

„Gott“ schickte Textnachrichten aufs Handy

Im Gerichtssaal tat sich eine seltsame Welt auf, in der "Gott" Textnachrichten auf Handys schickt, Befehle "von oben" erteilt werden, reinigendes Feuer zu entzünden, um das Böse in Schach zu halten. "Ich muss dem Himmel helfen", begründete die 62-Jährige, warum sie bei den Gaunereien mitgemacht hatte. Die Hilfe bestand allerdings darin, gutgläubige Menschen mit Lügengeschichten um ihr Erspartes zu erleichtern. Ihr Verteidiger Martin Prett brachte dieses ganze Wirrwarr auf einen Punkt: "Am Ende steht immer ein Geldbetrag, der bei der Erstangeklagten gelandet ist."

Die Verteidiger der anderen beiden versuchten, die Schuld auf die jeweils andere Angeklagte zu wälzen. Hans Gradischnig, Anwalt der 48-Jährigen, zieh die 44-Jährige der wiederholten Lüge. Deren Verteidiger Wolfgang Blaschitz wiederum verwies auf das laut Psychiater "hochgradige Abhängigkeitsverhältnis", in dem seine Mandantin zur Hauptangeklagten gestanden sei. Sie habe auch keinerlei Motiv gehabt, weder für den Mord noch für die Brandstiftungen.

Die Geschworenen erkannten die Erstangeklagte schließlich in allen Punkten einstimmig für schuldig, ebenso wie die beiden anderen Frauen. Die Erst- und Zweitangeklagte, denen Gutachter Peter Hofmann höchste Wiederholungsgefahr bescheinigte, werden zudem in eine Anstalt für geistig abnorme Rechtsbrecher eingewiesen. Die Erstangeklagte will das Urteil nicht akzeptieren, Gradischnig legte Nichtigkeitsbeschwerde und Berufung ein. Die Verteidiger der anderen beiden Frauen gaben ebenso keine Erklärung ab wie Staatsanwältin Dumpelnik.

(APA)

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