Das Oberlandesgericht Wien sah einen ausreichenden Anfangsverdacht gegen die früheren Regierungsmitglieder gegeben. Es geht um Ermittlungen rund um Postenschacher bei den Casinos Austria.
Die Hausdurchsuchungen in der Causa Casinos waren rechtskonform. Das entschied das Oberlandesgericht Wien. Den Beschwerden sei nicht Folge gegeben worden, teilte das Berufungsgericht am Mittwoch mit. Mehrere Beschuldigte, darunter Ex-Vizekanzler Heinz-Christian Strache (FPÖ), hatten sich gegen die Ermittlungsschritte beschwert. Auch eine Rufdatenrückerfassung wurde als zulässig beurteilt.
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Grundsätzlich begründe auch eine anonyme Anzeige eine ausreichende Verdachtslage, wenn ihr Inhalt glaubwürdig und plausibel sei, heißt es in der Presseinformation des Gerichts: "Das Oberlandesgericht kam zum Ergebnis, dass diese Anzeige extrem detailliert sei und von Insiderwissen zeuge, nämlich auf Grund der wörtlichen Wiedergabe von Gesprächen im engsten Kreis, auf Grund der Darstellung persönlicher und politischer Verflechtungen der Akteure und zahlreicher verifizierbarer Begleitumstände."
Der Richterspruch selbst hält das Gericht aber zurück: "Zum Schutz der am Verfahren beteiligten Personen sowie um die Ermittlungen nicht zu gefährden wird die Entscheidung - auch anonymisiert - nicht veröffentlicht."
Ermittlungen fußen auf anonymer Anzeige
Ausgelöst wurden die Ermittlungen der Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft (WKStA) durch eine anonyme Anzeige rund um die Bestellung des - mittlerweile wieder abberufenen - FPÖ-Bezirkspolitikers Peter Sidlo zum Casinos-Finanzvorstand unter Türkis-Blau. Die WKStA ermittelt gegen elf Beschuldigte, ob für Sidlos Bestellung Novomatic Glücksspiellizenzen in Aussicht gestellt wurden.
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Unter den Beschuldigten sind neben Strache und Ex-FPÖ-Klubchef Johann Gudenus unter anderem auch Ex-Finanzminister Hartwig Löger (ÖVP) und den Vorstand der Österreichischen Beteiligungs AG, Thomas Schmid. Im August und November gab es mehrere Hausdurchsuchungen. Alle Beschuldigten bestreiten die Korruptionsvorwürfe.
Die Anwälte von Strache und anderen Betroffenen hatten unter anderem moniert, dass es sich bei dem Deal gar nicht um ein Amtsgeschäft gehandelt habe, weswegen auch kein Bestechlichkeits-Tatbestand angenommen werden könne. Sidlo sei zudem nicht in den Genuss eines Vorteils gekommen - er habe schließlich für sein Geld gearbeitet und somit seinerseits Leistungen erbracht. Außerdem sei die anonyme Anzeige, die zum Ermittlungsverfahren geführt habe, nicht plausibel und die Datensicherstellung unverhältnismäßig gewesen, da sie nicht zeitlich begrenzt worden sei.
Sein zuvor beschlagnahmtes Handy hat Strache laut Medienberichten übrigens schon vor längerem wieder zurückbekommen - nachdem die Daten von den Behörden kopiert wurden und die Chatprotokolle ausgewertet wurden. Straches Whatsapp-Nachrichten und SMS landeten über Umwege auch bei Medien.
Hintergrund
Die Bestellung des FPÖlers Peter Sidlo zum Finanzvorstand hat die Staatsanwaltschaft auf den Plan gerufen. Im Vorfeld soll es zu Absprachen zwischen der FPÖ und ÖVP gekommen sein.
(APA/Red.)