Fanklubleiter von Wiener Fußballklub getötet: Elf Jahre und Einweisung

WIEN: PROZESS GEGEN 18-JAeHRIGEN, DER 57-JAeHRIGEN BEKANNTEN IN WIEN-SIMMERING ERSCHLAGEN HABEN SOLL
WIEN: PROZESS GEGEN 18-JAeHRIGEN, DER 57-JAeHRIGEN BEKANNTEN IN WIEN-SIMMERING ERSCHLAGEN HABEN SOLLAPA/HELMUT FOHRINGER
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Zwischen dem damals noch 17-Jährigen und dem 57-Jährigen war es im August 2019 zu sexuellen Handlungen gekommen. Danach erschlug der an einer schweren Persönlichkeitsstörung leidende junge Mann das Opfer.

Weil er den Fanclub-Leiter eines traditionsreichen Wiener Fußballvereins erschlagen hat, ist ein 18-Jähriger am Mittwoch am Landesgericht zu elf Jahren Haft sowie Einweisung in eine Anstalt für geistig abnorme Rechtsbrecher verurteilt worden. Der junge Mann nahm das Urteil ebenso an wie die Staatsanwaltschaft.

Zwischen dem damals noch 17-Jährigen und dem 57-Jährigen war es im August 2019 zu einvernehmlichen sexuellen Handlungen gekommen, nach denen der 17-Jährige mit einem Schirmständer und einem Hammer auf sein Opfer eingeschlagen hatte. Das psychiatrische Gutachten bescheinigte dem jungen Mann eine schwere Persönlichkeitsstörung, die weitere Gewalttaten befürchten lässt, weshalb dieser entsprechend therapiert werden muss.

Wie der mittlerweile 18-Jährige aussagte, hatte er bereits Erfahrungen mit Mädchen gehabt, sei aber neugierig gewesen und habe deshalb auf einer Dating-Plattform Kontakt zum späteren Opfer gesucht, das ihm auch sympathisch gewesen sei. Auf die Frage von Richter Andreas Hautz, ob er homosexuell sei, antwortete der Angeklagte: "Ich weiß nicht, ich glaube nicht."

„Vor mir selbst geekelt"

Nach einem ersten Treffen, sei es auf seine Initiative zu einer zweiten Verabredung gekommen, bei der mehr passieren sollte, als nur zu reden. Im Wochenendhaus der Eltern in Simmering kam es auch zu einem sexuellen Kontakt. Danach blieb der 57-Jährige liegen, während der Bursch ins Freie ging. "Es hat mir nicht gefallen und ich habe mich vor mir selbst geekelt", sagte der Angeklagte, den schließlich die Wut packte.

Der 17-Jährige griff nach einem Beton-Schirmständer, den der dem Opfer auf den Kopf schlug, anschließend griff er sich einen Hammer und erschlug den Älteren. Danach brachte er die Leiche auf die Terrasse, schrieb seinen Eltern, die auf Urlaub waren, dass er etwas Schreckliches getan habe, und stellte sich am Tag darauf mit seinem Psychotherapeuten bei der Polizei.

"Ich kann mir noch immer nicht erklären, warum ich damals nicht anders handeln konnte", sagte der Beschuldigte, der nach eigenen Angaben manchmal derartige Wutanfälle bekommt, dass er völlig auszuckt. So auch ein Jahr vor der Tat, als er einer Schildkröte mit einem Schraubenzieher den Panzer durchstieß.

Die psychiatrische Sachverständige Gabriele Wörgötter zeichnete eine sehr pessimistische Gefährlichkeitsprognose. Der 18-Jährige sei zwar zurechnungsfähig, leide aber an einer schweren Persönlichkeitsstörung mit schizoiden, narzisstischen und zwanghaften Elementen und sei emotional instabil. Der Bursch sei sehr Ich-bezogen und neige zu unangemessenen Gefühlsausbrüchen, die dann in Tätlichkeiten münden. Er habe teilweise sehr bizarre Antworten gegeben, etwa nach seinem Berufswunsch Arzt, "weil er wissen will, wie es in einem Körper aussieht".

Täter benötigt intensive Therapie

Der Angeklagte sei völlig gefühlskalt und habe keine Empathie gegenüber anderen, aber auch nicht sich selbst gegenüber. So fehle ihm laut Wörgötter eine Erklärung, warum er so gehandelt hatte. Es benötige eine intensive Therapie in einer geschlossenen Anstalt, bis er selbst versteht, warum er sein Opfer getötet hat. Andererseits sei bereits jetzt eine Änderung zu bemerken, so habe er bei seiner Aussage erstmals Emotionen gezeigt.

In seinem Schlusswort wandte sich der 18-Jährig an die Familie des Opfers, um sich bei ihnen zu entschuldigen: "Ich bereue es seither jeden Tag." Der Schuldspruch der Geschworenen erfolgte einstimmig. Bei einem Strafrahmen zwischen ein und 15 Jahren seien elf Jahre schuld- und tatangemessen, führte der Vorsitzende Richter Daniel Rechenmacher aus. Mildernd wurden u.a. der ordentliche Lebenswandel, das Geständnis, der Beitrag zur Wahrheitsfindung, seine eingeschränkte Dispositionsfähigkeit und dass er sich selbst gestellt hatte gewertet. Erschwerend waren die Wehrlosigkeit des ahnungslos mit geschlossenen Augen liegenden Opfers sowie der Einsatz einer Waffe.

(APA)

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