Streit

Laudamotion darf Betriebsrätin Zutritt nicht verbieten

Flughafen D�sseldorf International, DUS, Laudamotion, Flieger auf dem Vorfeld, *** D�sseldorf International Airport, DUS
Flughafen D�sseldorf International, DUS, Laudamotion, Flieger auf dem Vorfeld, *** D�sseldorf International Airport, DUS(c) imago images/Jochen Tack (Jochen Tack via www.imago-images.de)
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Das Landesgericht Korneuburg beschloss eine einstweilige Verfügung gegen die Ryanair-Tochter.

Wien/Schwechat. Neue Entwicklung im Streit zwischen Laudamotion und ihrem Betriebsrat: Die Ryanair-Tochter darf der Betriebsratsvorsitzenden den Zutritt zum Firmengelände nicht verbieten. Das entschied das Landesgericht Korneuburg in einer einstweiligen Verfügung, teilte die Gewerkschaft vida am Mittwoch mit. Auch an Informationsveranstaltungen müsse sie teilnehmen dürfen, so das Gericht. Für morgen, Donnerstag, ist vom Unternehmen eine Mitarbeiterversammlung angesetzt.

Hintergrund ist ein Streit zwischen Geschäftsführung und Betriebsrätin. Die Firma hat die Mitarbeiterin trotz Kündigungsschutz, den sie als Betriebsrätin hat, gekündigt und erkennt deshalb auch ihre Wiederwahl in den Betriebsrat nicht an. In der Vorwoche hatte die Airline der Belegschaftsvertreterin die Teilnahme an einem Briefing für die Flugbegleiter verweigert. Die Veranstaltung wurde letztlich vertagt.

>>> Lauda-Führung bekämpft Betriebsrat: „Klima der Angst"

Seit 1. Jänner wendet die Geschäftsführung den Laudamotion-Kollektivvertrag nicht mehr an. Neue Mitarbeiter werden nun stattdessen über die österreichische Zweigniederlassung der Leiharbeitsfirma Crewlink Ireland angestellt. Die Gewerkschaft wirft dem irischen Mutterkonzern vor, auf österreichisches Arbeitsrecht zu pfeifen.

(APA)

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