Urteil

Bei Elternkarenz aufs Timing achten

Wenn Eltern einander bei der Karenz ablösen, muss der Übergang lückenlos sein.
Wenn Eltern einander bei der Karenz ablösen, muss der Übergang lückenlos sein.Getty Images
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Wenn Eltern sich bei der Karenz abwechseln, muss das nahtlos geschehen, sonst ist womöglich der Kündigungsschutz weg. Ein Streitfall darüber landete beim Obersten Gerichtshof.

Wien. Bei der Elternkarenz können sich Vater und Mutter bis zu zweimal abwechseln. So weit, so gut – nur muss man dabei auf das Timing achten: Das zeigt ein Fall, den der Oberste Gerichtshof (OGH) kürzlich entschieden hat (9 ObA 70/19p). Zwar ging die Sache schließlich doch noch zugunsten des Arbeitnehmers aus. Ein falsches Datum, das er für den Beginn der Väterkarenz angegeben hatte, kostete ihn aber beinahe den Job.

Ein Trainer für Deutschkurse hatte seinem Arbeitgeber am 7. Mai 2018 bekannt gegeben, dass er vom 3. September 2018 bis 3. Mai 2019 in Väterkarenz gehen wolle. Am Tag darauf sprach der Arbeitgeber die Kündigung aus. Gestritten wurde später darüber, ob der Arbeitnehmer zu diesem Zeitpunkt unter Kündigungsschutz stand oder nicht: Wenn ja, wäre eine Kündigung ohne Zustimmung des Arbeits- und Sozialgerichts unwirksam. Das Dienstverhältnis wäre dann weiterhin aufrecht.

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