Schritt Richtung Europäischer Strafverfolgung

Justizministerin Christine Lambrecht (SPD)
Justizministerin Christine Lambrecht (SPD)APA/AFP/JOHN MACDOUGALL
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Berlin billigte das Gesetz für EU-Staatsanwaltschaft.

Berlin. Die deutsche Bundesregierung hat die Weichen für den Aufbau der Europäischen Staatsanwaltschaft gestellt. Das Bundeskabinett billigte nach Angaben von Justizministerin Christine Lambrecht (SPD) am Mittwoch den Gesetzentwurf, mit dem die Grundlagen dafür geschaffen werden, dass die Europäische Staatsanwaltschaft ab Ende 2020 ihre Arbeit aufnehmen kann.

Die Behörde soll als erste unabhängige und dezentrale Staatsanwaltschaft der EU Straftaten wie Subventionsbetrug, Korruption und grenzüberschreitenden Mehrwertsteuerbetrug verfolgen.

„Die Europäische Staatsanwaltschaft ist ein großer Schritt zur effektiveren Bekämpfung von grenzüberschreitender Wirtschaftskriminalität und ein klares Signal gegen den Missbrauch von EU-Geldern“, erklärte Lambrecht. „Wir schaffen eine gemeinsame Strafverfolgungsbehörde der EU, die schnell und effektiv über Ländergrenzen hinweg ermitteln kann.“ Dafür werde das Know-how der Ermittler aus 22 Mitgliedstaaten zusammengeführt.

Schäden in Milliardenhöhe

Allein durch Mehrwertsteuerbetrug entgehen den EU-Staaten Lambrecht zufolge jährlich Milliardenbeträge. Auch durch Betrug mit EU-Finanzmitteln und Korruptionsdelikte entstehe großer finanzieller Schaden. Die EU-Verordnung zur Errichtung der Europäischen Staatsanwaltschaft war bereits im November 2017 in Kraft getreten. 22 der 28 EU-Staaten beteiligen sich an dieser verstärkten Zusammenarbeit.

Im September 2019 einigten sich das Europäische Parlament und der Rat auf die frühere Leiterin der rumänischen Antikorruptionsbehörde, Laura Codruta Kövesi, als erste Europäische Generalstaatsanwältin. Die Europäische Staatsanwaltschaft wird ihren Sitz in Luxemburg haben. (APA/red.)

("Die Presse", Print-Ausgabe, 23.01.2020)

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