Die Twitter-Aktivitäten des Ehemannes der Richterin werden den Buwog-Prozess bis nach Straßburg begleiten.
Wien. Mitte des Jahres sollen im Buwog-Prozess um Karl-Heinz Grasser und Co. die Urteile verkündet werden. Spricht das Gericht die Angeklagten schuldig, werden sich diese an den Obersten Gerichtshof (OGH) wenden. Per Nichtigkeitsbeschwerde. Schon jetzt zeichnet sich ab, welchen Grund Grasser ins Treffen führen wird, um eine Nichtigkeit des Prozesses – und damit eine Neuaustragung – zu erwirken: Es wird um die Frage der Befangenheit der Richterin gehen.
Dieses Thema ist doch schon durch, möchte man meinen. Zur Erinnerung: Der Mann von Prozessleiterin Marion Hohenecker ist selbst Strafrichter. Er hatte vor Prozessbeginn auf Twitter abfällige Mitteilungen über Grasser publiziert. Grassers Anwälte Norbert Wess und Manfred Ainedter sagen, dass damit für Außenstehende der objektive Anschein entstanden sei, Richterin Hohenecker sei voreingenommen. Weil wohl die Ehepartner das Thema „Grasser“ zu Hause besprechen würden.
Die Richterin selbst hat beim Prozessstart im Dezember 2017 und ein zweites Mal im September 2019 entschieden, dass sie völlig unbefangen sei. Bemerkenswert: Laut Prozessordnung entscheidet der jeweils betroffene Richter (mit seinem Senat) über seine eigene mögliche Befangenheit.