Gastkommentar

Europäische Minderleister

Der Nationalrat nimmt sein Mitwirkungsrecht in Angelegenheiten der EU seit Jahren nicht ausreichend wahr.

Gastkommentare und Beiträge von externen Autoren müssen nicht der Meinung der Redaktion entsprechen.

>>> Mehr aus der Rubrik „Gastkommentare“

Im Nationalrat gibt es einen eigenen Ausschuss zur Mitwirkung an der EU-Gesetzgebung. Monate nach der Wahl hat er seine Arbeit noch immer nicht begonnen. Im gesamten Jahr 2019 hat man gar nur sechs Stunden dafür aufgewendet. Das österreichische Parlament lässt seine Rechte in EU-Angelegenheiten konsequent ungenützt.

Der Ständige Unterausschuss in EU-Angelegenheiten stellt quasi den Maschinenraum der Mitwirkung des österreichischen Parlaments an EU-Vorhaben dar. Hier sollten die Stellungnahmen zu Vorhaben der EU, also vorwiegend zu den geplanten Richtlinien und Verordnungen, gegeben werden.

Der Durchschnittsbürger würde erwarten, dass in diesem Ausschuss die Interessen Österreichs umfassend wahrgenommen werden und der Nationalrat seine – von der Bundesverfassung vorgesehenen und sehr weitreichenden – Möglichkeiten zur Mitwirkung in EU-Angelegenheiten wahrnimmt. Umso ernüchternder fällt die Analyse dieser Ausschussarbeit aus.

Am 23. Oktober konstituierte sich der Ausschuss – und das war es dann auch schon wieder für den Rest des Jahres.

Kompetenzen ungenutzt

Jeder einzelne EU-Staat hat die Möglichkeit, Regeln zu erlassen, die eine Mitwirkung seines nationalen Parlaments bei EU-Entscheidungen festschreiben. In Österreich gibt es dafür in der Bundesverfassung den Artikel 23e mit vergleichsweise sehr weitreichenden Regelungen.

Nationalrat und Bundesrat können zu jedem einzelnen EU-Vorhaben Stellungnahmen abgeben, an die das zuständige Regierungsmitglied unter bestimmten Voraussetzungen gebunden ist. Es darf davon nur nach Rücksprache mit dem Parlament bzw. unter sehr eingeschränkten Voraussetzungen abweichen.

Hat sich der Nationalrat schon früher nicht wirklich dadurch ausgezeichnet, dass er seine Mitwirkungsrechte in EU-Angelegenheiten aktiv wahrgenommen hätte, so ist mit dem Beginn der laufenden Gesetzgebungsperiode dies offensichtlich vollkommen zum Erliegen gekommen.

45 Minuten pro Monat

Während der 25. Gesetzgebungsperiode (2013–2017) hat der Ständige Unterausschuss im Durchschnitt monatlich rund 70 Minuten gearbeitet. Allein daran kann man die inhaltliche Tiefe ablesen, mit der die jeweiligen EU-Vorhaben diskutiert und entschieden wurden. In der abgelaufenen 26. Gesetzgebungsperiode (2017–2019) wurde dies nochmals unterboten: Ganze 45 Minuten pro Monat wurden für die Mitwirkung an der gesamten (!) EU-Gesetzgebung aufgewendet. Seit der Neukonstituierung des Nationalrats im Oktober hat man keine einzige Minute inhaltlich gearbeitet.

Angesichts der massiven Möglichkeiten, die sowohl das EU-Recht selbst als auch die Bundesverfassung dem österreichischen Parlament zur Mitwirkung beim Erlassen von EU-Recht einräumen, ist der bisherige Output beschämend. Um der herrschenden und wachsenden Kritik an der EU zu begegnen, sollte der Nationalrat seine bestehenden Kompetenzen einfach endlich einmal mit Leben erfüllen. Dafür ist nicht einmal eine Gesetzesänderung nötig, nur eine simple Einstellungsänderung. Fürs Erste würde es schon reichen, wenn das zentrale Vehikel der Mitbestimmung, der Ständige Unterausschuss in EU-Angelegenheiten, öfter und regelmäßiger zusammentritt und sich auch ausreichend Zeit nimmt, anstehende EU-Vorhaben ausführlich und ernsthaft zu diskutieren. Die bisherige Praxis, einfach gar nicht zu tagen, ist jedenfalls inakzeptabel.

Dr. Stefan Brocza (* 1967) ist Experte für Europarecht und internationale
Beziehungen.

E-Mails an: debatte@diepresse.com

("Die Presse", Print-Ausgabe, 24.01.2020)

Lesen Sie mehr zu diesen Themen:


Dieser Browser wird nicht mehr unterstützt
Bitte wechseln Sie zu einem unterstützten Browser wie Chrome, Firefox, Safari oder Edge.