Reform

Wird die Mindestsicherung (teilweise) verländert?

Sozialminister Rudolf Anschober (Grüne)
Sozialminister Rudolf Anschober (Grüne) APA/ROBERT JAEGER
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Die türkis-blauen Reformpläne wurden vom VfGH teils gekippt. Sozialminister Anschober will nun mit den Ländern klären, ob eine Bundesregelung mit den gültigen Passagen umgesetzt werden soll.

Türkis-Blau wollte die Mindestsicherung wieder zurück zur vom Bund gesteuerten Sozialhilfe drehen. Änderungen, die insbesondere kinderreiche Familien und Personen mit schlechten Sprachkenntnissen getroffen hätten. Der Verfassungsgerichtshof entschied allerdings im Dezember, dass sowohl die Verknüpfung mit Sprachkenntnissen als auch die neu gestalteten Höchstsätze für Kinder der Verfassung widersprechen - und hob diese Vorhaben auf. Damit herrscht neuerlicher Reformbedarf, den sich nun Sozialminister Rudolf Anschober (Grüne) annehmen will. Er kündigte am Freitag an, mit den Ländern klären zu wollen, ob eine Bundesregelung mit den nicht gekippten Passagen umgesetzt oder die Sozialleistung wieder (teil-)verländert werden soll.

Umgesetzt hatten den türkis-blauen Vorschlag, der für die Länder eigentlich bindend gewesen wäre, bis zur Aufhebung nur Nieder- und Oberösterreich. Die anderen Länder warteten den Entscheid des Höchstgerichts ab.

15a-Bund-Länder-Vereinbarung als Bedingung?

Es gelte, bei dem informellen Treffen zu einer gemeinsamen Interpretation des VfGH-Urteils zu kommen, meint Vorarlbergs grüne Soziallandesrätin Katharina Wiesflecker. Denn abseits der beiden aufgehobenen Bestimmungen beschreibe das Urteil Spielräume für die Länder, die derzeit unterschiedlich verstanden würden. "Meine präferierte Version wäre, die Kompetenzen zurück an die Länder zu geben - mit der Bedingung einer 15a-Bund-Länder-Vereinbarung", sagt Wiesflecker, "denn Mindeststandards brauchen wir schon.“ Eine Intention, die die Kärntner Soziallandesrätin Beate Prettner (SPÖ) teilt. Ihre Parteikollegin, Oberösterreichs Soziallandesrätin Birgit Gerstorfer (SPÖ) zeigte sich ebenfalls gesprächsbereit: Man sei hinsichtlich einer bundeseinheitlichen Lösung gegenüber prinzipiell aufgeschlossen. 

Landeshauptmann Markus Wallner (ÖVP) hatte Mitte Jänner erklärt, Vorarlberg wolle sein Mindestsicherungsmodell in der derzeitigen Form beibehalten. Ganz ähnlich sieht das Tirol, dessen geltendes Modell jenem im Nachbarland ähnelt. Das dritte westliche Bundesland, Salzburg, hatte zuletzt via Soziallandesrat Heinrich Schellhorn (Grüne) deponiert, dass es wieder Mindeststandards brauche, die bei der Sozialhilfe neu gestrichen und durch Höchstbeträge ersetzt worden seien. Spielraum zwischen den Ländern brauche es aber etwa wegen der unterschiedlichen Voraussetzungen auf dem Wohnungsmarkt.

Die steirische Sozialreferentin Doris Kampus (SPÖ) sah vor dem Treffen mit Anschober den Bund am Zug, für Klarheit zu sorgen. "Wir fahren mit Selbstbewusstsein zu dem Treffen der Referenten, denn in der Steiermark gibt es ein funktionierendes System." Der Wiener Landeschef Michael Ludwig, dessen Bundesland die meisten Mindestsicherungsbezieher beherbergt, schwebt ein bundeseinheitliches Gesetz vor, "das den Bundesländern allerdings einen Spielraum gibt - insbesondere bei der Abdeckung der Wohnkosten“.

Aus der Reihe tanzt der zuständige niederösterreichische Landesrat Gottfried Waldhäusl (FPÖ). Er zieht wie seine freiheitliche Bundespartei eine einheitliche Lösung einer Verländerung der Mindestsicherung vor und betont, gerade "mit den Verantwortlichen der ÖVP das niederösterreichische Gesetz anzupassen".

Gewissheit herrschen könnte Anfang Februar. Denn da findet ein reguläres Treffen der Soziallandesreferenten statt.

(APA/Red.)

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