Rechnungshofbericht

Warnung: Schutz vor Drohnen fehlt

Laut Rechnungshof sollten an Flughäfen Abwehrsysteme installiert werden.
Laut Rechnungshof sollten an Flughäfen Abwehrsysteme installiert werden. (c) imago images/Jochen Tack (Jochen Tack via www.imago-images)
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Die Prüfer kritisieren, Flughäfen seien kaum vor Drohnen geschützt. Auch ist nur ein Bruchteil der Drohnen hierzulande registriert. Das soll sich ändern.

Wien. Auf Österreichs Flughäfen besteht keine wirksame Abwehrmöglichkeit von Drohnen. Weder die Flugsicherungsbehörde Austro Control noch die Flughäfen verfügen über stationäre Drohnenabwehrsysteme, jene des Bundesheers könnten nur mit zeitlicher Verzögerung eingesetzt werden, warnt der Rechnungshof (RH). In einem weiteren Prüfbericht zum Thema Drohnen werden hohe Kosten und mangelnde Einsatzfähigkeit der Drohnensysteme im Bundesheer kritisiert.

Viele fliegen ohne Bewilligung

Zum Thema Sicherheit haben sich die Prüfer den Umgang mit zivilen Drohnen von 2013 bis 2017 angesehen. Besonders gefährdet seien Flughäfen, schließlich bewegen sich Flugzeuge dort im selben Luftraum wie Drohen (die maximal erlaubte Flughöhe liegt bei 150 Metern). Der RH kritisiert, im Notfall könnte nur auf Drohnenabwehrgeräte des Innenministeriums zurückgegriffen werden. Die müssten allerdings erst zum Flughafen transportiert werden – das dauert. Da ein erhebliches Risiko für „Personen- und Sachschäden“ bestehe, empfiehlt der RH dem Innenministerium, zumindest an den größeren Flughäfen Drohnenabwehrsysteme bereitzustellen.

Kritik übt der RH aber auch am Bewilligungsprozedere für Drohnen, für das die Austro Control zuständig ist. Nur sieben Prozent der Drohnennutzer seien bis Ende 2017 der gesetzlichen Bewilligungspflicht nachgekommen. Hier stehen aber ohnehin Änderungen an: Ab Juli 2020 gilt eine neue EU-Drohnen-Verordnung, mit der das Bewilligungsverfahren durch ein neues Registrierungssystem abgelöst wird.

Laut Austro Control bringe das Vereinfachungen: So müssen Drohnen zwischen 250 Gramm und 25 Kilo zukünftig nur registriert werden – eine behördliche Bewilligung ist nicht mehr erforderlich, sofern das Gerät in Sichtverbindung betrieben wird, eine Flughöhe von 120 Metern nicht überschritten wird und ein, je nach Gewicht, entsprechender Sicherheitsabstand zu Menschen eingehalten wird. Für bewilligungspflichtige Kategorien von Drohnen soll es künftig für bestimmte Einsatzzwecke Standard-Szenarien geben, die schnellere Genehmigungsverfahren ermöglichen. Zum mangelnden Schutz auf Flughäfen heißt es, das falle nicht in die Zuständigkeit der Austro Control. Gerade, wenn es um die Detektion geht, sei man aber in ständigem Austausch mit Innen- und Verteidigungsministerium und arbeite an Lösungen.

Überprüft hat der RH auch Einsatz und Kosten von Drohnen beim Bundesheer (in den Jahren 2011 bis 2018): Für Kritik sorgen hier etwa hohe Kosten für Drohnenflugstunden, das Fehlen einer Gesamtkalkulation zur Beschaffung und Nutzung von Drohnen sowie Schwierigkeiten beim Einsatz derselben. So habe das Verteidigungsministerium zwar 3,3 Mio. Euro für die Beschaffung von sechs Drohnensystemen budgetiert, für Folgekosten wie die Wartung aber keine Vorsorge getroffen, heißt es. Die vom RH berechneten Gesamtausgaben beliefen sich auf 4,4 Mio. Euro und lagen deutlich über den vom Ministerium geplanten Ausgaben. Die sechs Drohnensysteme leisteten laut dem Prüfbericht von 2015 bis 2018 nur 243 Flugstunden, damit habe eine Drohnenflugstunde 18.200 Euro gekostet.

Vom Bundesheer heißt es dazu, die Beschaffungskosten seien eingehalten worden. Im Zuge der Erprobung der Drohnen habe sich herausgestellt, es sei günstiger, für Materialerhaltung und Instandsetzung eigene Techniker auszubilden, dadurch seien Zusatzkosten entstanden. Zu den Kosten für Flugstunden heißt es, die seien in einem „willkürlich festgelegten Zeitraum“ gemessen worden. Die Drohnen seien aber noch in Betrieb, die Kosten je Flugstunde verringern sich also laufend.

Heer: Haben erst erprobt

Zur Kritik an der Einsatzfähigkeit heißt es, die Drohnen seien bedingt einsetzbar gewesen, vor allem wetterbedingt, bei Regen und Schneefall sei keine ausreichende Beobachtung möglich gewesen. Im Prüfzeitraum habe man den Einsatz aber erst erprobt – mit dem Ziel, Erfahrung zu Kosten, Einsatzmöglichkeiten und Flugbedingungen zu sammeln. Heuer sollen die Drohnen im Auslandseinsatz erprobt werden. (APA/cim)

("Die Presse", Print-Ausgabe, 25.01.2020)

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