Arbeitslose dürfen nur unter bestimmten Voraussetzungen einen Job ablehnen.
Wien. Ist es in Österreich zu leicht, die Arbeit zu verweigern? Über die Zumutbarkeit von Jobs ist diese Woche eine heftige Debatte ausgebrochen, ausgelöst von Bundeskanzler Sebastian Kurz (ÖVP). Er hat sich für einen „noch strengeren Vollzug“ beim Arbeitslosengeld ausgesprochen, denn es gebe viel Missbrauch. Arbeitslosengeld und Sozialleistungen seien „sicherlich nicht da für Menschen, die nicht arbeiten wollen“, sagte Kurz. „Zumutbarkeitsbestimmungen reformieren“ steht auch im Regierungsprogramm. Arbeitslose dürfen schon jetzt nur in bestimmten Fällen einen Job oder eine Schulung ablehnen. Ein Überblick.
1. Unter welchen Bedingungen gilt ein Arbeitsplatz als zumutbar?
Für einen Teilzeitjob gelten bis zu eineinhalb Stunden Wegzeit pro Tag als zumutbar, für einen Vollzeitjob zwei Stunden. Die türkis-blaue Koalition wollte die Wegzeiten auf zwei bzw. zweieinhalb Stunden ausdehnen. Im türkis-grünen Programm ist davon keine Rede mehr. Arbeitslose, die Kinder unter zehn Jahren oder mit einer Behinderung betreuen, müssen dem Arbeitsmarkt 16 Stunden in der Woche zur Verfügung stehen. Die Regierung will die Mindestverfügbarkeit auf 20 Stunden ausdehnen, sofern es einen Betreuungsplatz gibt. Betriebe bieten vor allem Vollzeit- oder Halbtagsstellen an. Für Arbeitslose gilt ein „Entgeltschutz“: Wird man in eine andere Branche vermittelt, orientiert sich das zumutbare Gehalt an der Bezahlung im früheren Job.