Rechtspanorama am Juridicum

Wie man Wirtschaftsprozesse beschleunigt

Unter dem Dach des Wiener Juridicums diskutierten Experten aus Lehre und Praxis über Reformen für Wirtschaftsprozesse.
Unter dem Dach des Wiener Juridicums diskutierten Experten aus Lehre und Praxis über Reformen für Wirtschaftsprozesse.(c) AKOS BURG
  • Drucken

Brauchen Richter für Wirtschaftsstrafsachen spezielle Mitarbeiter? Wäre ein eigenes Gericht sinnvoll? Und sollen Richter öfter zwischen Zivil- und Strafrecht wechseln? An Ideen für Reformen mangelt es nicht.

Wien. Gerade Wirtschaftsprozesse sind für Gerichte herausfordernd. „Sie müssen sich vorstellen, dass man da als Richter einer Armada von Anwälten gegenübersteht“, erklärte Friedrich Forsthuber, Präsident des Wiener Landesgerichts für Strafsachen, beim letztwöchigen Rechtspanorama am Juridicum. Auch Staatsanwälte würden öfters zu zweit oder dritt kommen. Auf der Richterseite aber sitze einer allein. Auch wenn es sich um ein Schöffengericht (also ein Verfahren mit Laienbeteiligung) handle, habe der eine Berufsrichter die ganze Arbeit.

Darum plädierte Forsthuber dafür, dass ein eigenes Gericht für Wirtschaftsstrafsachen gegründet wird, an dem es dann auch Richtersenate geben könnte. Analog zur Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft (WKStA), die es seit 2011 gibt. Im neuen Gericht sollten spezialisierte Richter arbeiten, die besser bezahlt werden, forderte Forsthuber. Und sie sollten in wirtschaftlichen Belangen gebildete juristische Mitarbeiter bekommen. Wenn es mehr wirtschaftliche Expertise am Gericht gäbe, könnte man beim Einsatz von Sachverständigen sparen, meinte er. Überdies würde ein neues Spezialgericht Forsthubers Straflandesgericht entlasten, in dem Wirtschaftsfälle viele Ressourcen binden.

WKStA noch nicht gelungen

Aber ist die WKStA eine Erfolgsgeschichte? Ingeborg Zerbes, Professorin für Strafrecht an der Universität Wien, hat so ihre Zweifel. „Das Projekt ist nicht oder noch nicht gelungen“, meinte sie. Die Buwog-Ermittlungen hätten neun Jahre gedauert. Da könne man zwar noch einwenden, dass die Anwälte der Beschuldigten gebremst hätten. Aber nun dauere auch der Prozess selbst schon lange: „Zwei Jahre Hauptverfahren sind gewaltig“, meinte Zerbes.

Natürlich könne man Geld investieren, um ein Wirtschafsstrafgericht zu schaffen. „Aber solange die WKStA nicht so ausgestattet ist, dass sie ermitteln kann, würde ich die Ressourcen eher in die Ermittlungsbehörde stecken“, meinte Zerbes. Und ein Spezialgericht brächte auch eine Gefahr mit sich. Nämlich, dass die Richter zunehmend auf Sachverständige, die die wahren Experten seien, verzichten. Dabei sei es Aufgabe der Sachverständigen, Dinge verständlich aufzuarbeiten. Während Richter prüfen sollten, ob dadurch ein Straftatbestand verwirklicht wurde.

Anwalt Mathias Preuschl wehrte sich gegen den Vorwurf, dass seine Zunft an langen Verfahren schuld sei. „Der Vorwurf, dass Verteidiger die Beschuldigtenrechte ausnutzen, ist kein Vorwurf. Das ist unser Job!“, meinte er. Preuschl gestand ein, dass es finanziell attraktiv sei, Mandanten in Wirtschaftsstrafsachen zu vertreten. Genauso hielte er es aber für richtig, Richter in Wirtschaftsstrafsachen besser zu bezahlen: „Und das wird nur in einem eigenen Gericht gehen.“

Die WKStA, so meinte Preuschl, sei „nicht wahnsinnig erfolgreich“. Das aber liege vor allem daran, das  der Großteil der Ermittlungsarbeit weiterhin bei der Polizei liege. Und manch ältere Polizisten, die lange Delikte gegen Leib und Leben bearbeitet haben, würden sich bei Wirtschafstdelikten schwer tun. Daher müsse man vor Gericht Dinge nachholen, die im Ermittlungsverfahren verabsäumt wurden. „Das führt auch dazu, dass die Richter ein bissschen einen Grant haben auf Staatsanwälte, die mit halbfertigen Anklagen kommen“, sagte Preuschl.

Lernen vom Züricher Modell?

Für Wirtschaftsstreitigkeiten im Zivilbereich gibt es mit dem Handelsgericht Wien seit  1850 ein Spezialgericht. Und wie wäre es möglich, im Zivilbereich das Verfahren zu beschleunigen? Die Parteien könnten Vereinbarungen treffen, schlug Maria Wittmann-Tiwald, Präsidentin des Handelsgerichts Wien, vor. Etwa, indem man festlegt, dass ein Urteil nur wegen unrichtiger rechtlicher Beurteilung angefochten wird. Dann gäbe es noch das Züricher Modell, bei dem man eine Instanz einspare. Das Oberlandesgericht entscheide als Erster, danach bleibe nur noch der Rechtszug an das Höchstgericht.

Kann man nicht auch als Richter das Verfahren beschleunigen? „Ja, zum Teil, wenn man geblockt verhandelt, aber das kann man nicht immer“, meinte Wittmann-Tiwald. „Ich will nicht wegdiskutieren, dass an der Richterpersönlichkeit anzusetzen ist“, sagte sie. Aber viel sei auch eine Frage der Struktur und der Rechtsordnung.

Paul Oberhammer, Professor für Zivilverfahrensrecht und Dekan der Jus-Fakultät, warnte davor, die Causa Buwog als Beispiel für lange Wirtschaftsprozesse zu nennen. „Dabei handelt es sich um Politkriminalität“, meinte Oberhammer. „Die Frage, ob Grasser Schmiergeld bekommen hat, ist komplizierter nachzuweisen. Aber es ist keine Frage, für die man Wirtschaftsexperte sein muss.“

Keine Prüfung im Verborgenen

Oberhammer plädierte dafür, dass Richter öfter zwischen Zivil- und Strafgerichten wechseln sollten. Das könnte die Wirtschaftskompetenz verbessern. Hingegen solle es nicht sein, dass Richter Fragen mit einem fachkundigen Mitarbeiter im Verborgenen beraten. Beim Sachverständigen sei das besser. Er müsse vor Gericht erscheinen und werde von allen Seiten befragt.

Das sei auch nicht sein Vorschlag gewesen, betonte Forsthuber. Er wolle nur juristische Mitarbeiter für Richter, wie es sie etwa auch am Bundesverwaltungsgericht gebe. Sachverständige brauche es weiter. Aber je mehr ein Richter wisse, umso besser könne er Gutachten auch überprüfen.

("Die Presse", Print-Ausgabe, 27.01.2020)

Lesen Sie mehr zu diesen Themen:


Dieser Browser wird nicht mehr unterstützt
Bitte wechseln Sie zu einem unterstützten Browser wie Chrome, Firefox, Safari oder Edge.