Anwaltskosten

Wiener FPÖ will Strache klagen

Ex-FPÖ-Obmann Heinz-Christian Strache.
Ex-FPÖ-Obmann Heinz-Christian Strache.(c) APA/HANS KLAUS TECHT
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Die FPÖ überlegt, ihren Ex-Parteiobmann Heinz-Christian Strache auf 500.000 Euro zu klagen. So viel sollen seine Anwälte in der Ibiza-Affäre gekostet haben.

Wien. Das politische Erbe von Heinz-Christian Strache hat seine ehemalige Partei, die FPÖ, noch immer nicht aufgearbeitet. Die Folgen von Ibiza, dem Spesenskandal und internen Konflikten machen sich auch in den beiden Bundesländern bemerkbar, in denen am Sonntag Wahlen stattfanden. Im Burgenland stürzten die Freiheitlichen bei der Landtagswahl ab. In Niederösterreich war es bei den Gemeinderatswahlen nicht förderlich, dass die Landespartei recht heterogen ist.

Der schwelende Konflikt zwischen Strache und der FPÖ machte auch am Sonntag wieder Schlagzeilen: Nun will die FPÖ offenbar Strache auf 500.000 Euro klagen. Laut „Kronen Zeitung“ überlegt die Wiener Landesgruppe, die Anwaltskosten zurückzufordern, die sie im Zuge der Ibiza-Affäre für Strache übernommen hat. Die Entscheidung soll beim nächsten Parteivorstand fallen.

Die Anwaltskosten seien so lang erstattet worden, bis Strache als Beschuldigter geführt wurde, heißt es in dem Bericht. Die Übernahme der Rechnungen wurde dem früheren Parteichef jedoch unter der Bedingung per Beschluss zugesichert, dass dieser kein parteischädigendes Verhalten an den Tag legt. Das ist nun nicht mehr der Fall: Strache wurde daher auch schon aus der Partei ausgeschlossen und engagierte sich zuletzt als Gastredner bei der FPÖ-Abspaltung DAÖ.

Hohe Kosten

Überhaupt floss auch nach Straches Rücktritt als Vizekanzler und Parteichef noch viel Geld aus der FPÖ auf sein Konto. Die Partei übernahm eine Zeit lang auch weiterhin seine Mietkosten, immerhin 2500 Euro im Monat. Auch die Rechnungen für Fahr- und Sicherheitskosten wurden von der Partei beglichen.

Das Spesenthema ist für die FPÖ heikel: Mehrere Analysen haben ergeben, dass die sogenannte Spesenaffäre der Partei besonders geschadet hat. Zur Erinnerung: Kurz vor der Nationalratswahl wurde bekannt, dass die Staatsanwaltschaft Wien Ermittlungen gegen Strache aufgenommen hatte. Später wurde auch seine Ehefrau Philippa als Beschuldigte geführt. Falsche Belege könnten der Partei verrechnet worden sein, um private Spesen zu begleichen. Das Ehepaar Strache weist die Vorwürfe vehement zurück, es gilt die Unschuldsvermutung.

Unabhängig davon wurde aber bekannt, wie viel Parteigeld zur Verfügung gestanden ist: Der Ex-Obmann hatte ein Spesenkonto von bis zu 10.000 Euro im Monat und Philippa Strache als Social-Media-Beauftragte der FPÖ ein Gehalt im hohen vierstelligen Bereich. (APA/red.)

("Die Presse", Print-Ausgabe, 27.01.2020)


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