Mindestsicherung

Sozialhilfe: Oberösterreich führt "Bemühungspflicht" bei Sprache ein

Die Presse/Clemens Fabry
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Nachdem der VfGH die Mindestsicherung kippte, muss die Landesregierung in Linz ihr Ausführungsgesetz korrigieren. Dazu gehören auch die Höchstsätze für Kinder.

Der oberösterreichische Landtag repariert am Donnerstag die Mindestsicherung, die in zwei Punkten vom Verfassungsgerichtshof (VfGH) gekippt worden ist. Das von ÖVP und FPÖ am Montag vorgestellte Gesetz orientiert sich stark an der früheren Regelung des Bundeslandes: bei den Richtsätzen für die Kinder ebenso wie bei der Integrationswilligkeit, die nun statt der Sprachkenntnisse verlangt wird.

Die neue Regelung soll rückwirkend mit Jahresbeginn gelten. Künftig soll die Sozialhilfe nicht mehr an bestimmte Sprachkenntnissen geknüpft sein, sondern an die Integrationsbereitschaft. Die Rede ist nun von einer "Bemühungspflicht", die für die Integration nötigen Sprachkenntnisse zu erwerben. Andernfalls droht eine stufenweise Kürzung der Bezüge - zunächst um 25 Prozent für mindestens drei Monate, im Extremfall bis zum Verlust der gesamten Leistung, wie FPÖ-Klubobmann Herwig Mahr erläuterte. Ein bestimmtes Sprachniveau wird nicht vorgegeben, sondern man vereinbare eine bestimmte Maßnahme - etwa ein Sprachcafe -, die dann erfüllt werden muss, hieß es in der Pressekonferenz.

Empfehlung an Bundesregierung

Bei den Sätzen für die Kinder orientiere man sich an einer früheren oberösterreichischen Regelung, die bei der Überprüfung des Deckels bereits vor dem VfGH standgehalten habe, so ÖVP-Landesgeschäftsführer Wolfgang Hattmannsdorfer. Konkret sind für das erste Kind 229 Euro vorgesehen. Ab zwei Kindern gibt es 184 Euro pro Kind, ab drei je 137,60, ab vier je 115 und ab fünf Kindern jeweils 110,10 Euro. Für Erwachsene gilt weiterhin ein Deckel - egal wie viele Erwachsene in einem Haushalt leben, es gibt maximal 1605 Euro. Dazuverdienen ist aber weiter bis zu einer höheren Grenze ohne Kürzung des Bezugs möglich.

Oberösterreich ist neben Niederösterreich das einzige Bundesland, das zum - teilweise gekippten - Rahmengesetz des Bundes bereits ein Ausführungsgesetz beschlossen hat. Daher wurde diese Reparatur notwendig. Hattmannsdorfer und Mahr zeigten sich optimistisch, dass die künftige Regelung ihres Bundeslandes vor dem Höchstgericht halten werde: Sie würden der Bundesregierung sogar empfehlen, das oberösterreichische Modell für alle Bundesländer zu übernehmen.

(APA)

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