Urteil

Fusion von fast 500 Pro-Orban-Medien war nicht rechtens

Viktor Orban wird nicht erfreut sein.
Viktor Orban wird nicht erfreut sein.REUTERS
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Die Schaffung eines mächtigen Medienimperiums war offenbar nicht rechtens. Orbans Regierung hatte bei der Fusion angeführt, der Schritt sei von "nationaler strategischer Bedeutung“.

Der Satiriker Peter Klien hat gerade zur rechten Zeit Ungarns Medienpolitik ins Visier genommen: Ein Urteil des Budapester Stadtgerichts stellte nun fest, dass die Zusammenfassung von 476 regierungsfreundlichen Medienunternehmen unter dem Dach einer einzigen Stiftung nicht im Einklang mit dem geltenden Recht steht. Die Schaffung eines mächtigen Medienimperiums durch den ungarischen Ministerpräsidenten Viktor Orban vor etwas mehr als einem Jahr war einer Gerichtsentscheidung zufolge nicht rechtens.

Wie das Urteil festhält habe das ungarische Wettbewerbsamt im Vorfeld keine substanzielle Überprüfung vorgenommen, ob die Fusion mit dem Kartellrecht vereinbar ist, sondern sie einfach per Bescheid genehmigt.

Orbans rechtsnationale Regierung hatte bei der umstrittenen Fusion in einer Verordnung angeführt, der Schritt sei von "nationaler strategischer Bedeutung", wofür das Kartellrecht eine Ausnahmeregelung vorsieht. Das Wettbewerbsamt habe aber, so das Gerichtsurteil, nicht geprüft, ob tatsächlich eine derartige Bedeutung vorliegt, um die Ausnahmeregelung anwenden zu können.

Oligarchen schenkten Orban Medienunternehmen

Im November 2018 hatten mehrere von Orban abhängige Oligarchen ihre Medienunternehmen an einem einzigen Tag der neu gegründeten Mitteleuropäischen Presse- und Medienstiftung (Kesma) per Schenkung überlassen. Führung und Beiräte der Stiftung sind mit Personen besetzt, die zu Orban äußerst loyal sind.

Die Stiftung gebietet über ein Imperium von Fernsehsendern, Zeitungen und Nachrichten-Portalen. Die Inhalte werden zumeist zentral vorgegeben und sind stets im Einklang mit der Regierungslinie.

Nach Ansicht von Tasz, die im Namen des unabhängigen Portals "Szabad Pecs" (Freies Pecs) gegen die Fusion geklagt hatte, kontrolliert Kesma ein derart großes Segment der ungarischen Medienlandschaft, dass dies den ungarischen Medienmarkt völlig verzerren würde. Gegen das Urteil kann vor dem Obersten Gericht Berufung eingelegt werden.

(APA/dpa/red.)

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