U-Ausschuss

SPÖ und Neos stellen "Antrag auf Besachwaltung" von Türkis-Grün

Krisper und Krainer
Krisper und KrainerAPA/HERBERT NEUBAUER
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Da ÖVP und Grüne die Themen des geplanten Ibiza-U-Ausschusses eingeschränkt haben, wenden sich SPÖ und Neos an den Verfassungsgerichtshof.

SPÖ und Neos haben am Freitag ihre Beschwerde gegen die thematische Einschränkung des parlamentarischen Ibiza-Untersuchungsausschusses dem Verfassungsgerichtshof (VfGH) übermittelt. Sie umfasst inklusive Beilagen aus 150 Seiten und soll am Montag dort eintreffen. Gleichzeitig stellten die Oppositionsparteien einen "Antrag auf Besachwaltung" der Regierungsparteien, wie es der rote Fraktionschef Kai Jan Krainer formulierte. Damit wolle man einer weiteren Verzögerung vorbeugen.

ÖVP und Grüne hätten nämlich wegen eines Formalfehlers - im Geschäftsordnungsausschuss wurde die Abstimmung wie Krainer zufolge "durchaus üblich" nicht namentlich protokolliert - keine Parteienstellung vor dem VfGH. Weil das Höchstgericht nicht von sich aus einen Prozesskurator bestellen könne, habe man eben einen Antrag gestellt, erklärte Krainer, der die Kürzung durch Türkis-Grün einen "Willkürakt" nannte. Daran könne man ablesen, "dass wir die Sache sehr ernst genommen haben". Schließlich gehe es in dieser Frage um ein Minderheitenrecht.

Krisper: Grüne machen Türkis und Blau „die Mauer“ 

Neos-Fraktionsleiterin Stephanie Krisper gab sich zuversichtlich, vor dem VfGH recht zu bekommen. Der Untersuchungsgegenstand wurde sowohl sachlich (Ibiza-Video) als auch personell (türkis-blaue Regierungsmitglieder) und zeitlich (Regierung Kurz I) eingegrenzt. Das Vorgehen von Türkis-Grün, nämlich dass die Mehrheit ein Minderheitenrecht abgeändert hat, bezeichnete sie als rechtswidrig. "Enttäuschend" sei, dass die Grünen damit nicht nur der ÖVP sondern auch der FPÖ "die Mauer" machten.

Krisper rechnete damit, dass es etwa sechs bis acht Wochen dauern werde, bis der VfGH eine Entscheidung fällt, also in der Ende Februar beginnenden Session, die über den gesamten März geht. Sollte dem Antrag stattgegeben werden, dann würde der U-Ausschuss im ursprünglichen Umfang starten. Sollte es jedoch bei der inhaltlichen Kürzung bleiben, dann wollen die Oppositionsparteien die restlichen Punkte mit einem weiteren U-Ausschuss aufklären, betonte Krisper.

ÖVP und Grüne hatten den Antrag inhaltlich um jene Passagen gestutzt, die den beiden Koalitionsparteien nicht geschäftsordnungskonform erschienen. Etwa wurden Teile der Ibiza-Ermittlungen, aber auch die Mehrheit aller türkis-blauen Gesetzesbeschlüsse ab Ende 2017, die Organbestellungen in Unternehmen mit Bundesbeteiligungen oder die Neustrukturierung der FMA gestrichen. Der daraufhin eingesetzte U-Ausschuss befasst sich vorerst mit dem Komplex Casinos, Glücksspiel und ÖBIB/ÖBAG.

(APA)

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