Gerichtshof der EU

Kroatiens Pyrrhussieg im Grenzstreit mit Slowenien

(c) REUTERS (Antonio Bronic)
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Die Höchstrichter in Luxemburg erklären sich für sachlich unzuständig, den Zwist um die Bucht von Piran zu schlichten. Zagreb bezahlt diesen juristischen Erfolg mit dem Ausschluss aus Schengen und Euro.

Brüssel. Im Streit zwischen den beiden EU-Mitgliedern Slowenien und Kroatien um die Kontrolle über die Bucht von Piran sind seit Freitag alle europarechtlichen Mittel ausgeschöpft, doch das Problem bleibt ungelöst. Der Gerichtshof der EU (EuGH) befand in seinem Urteil in der Sache C-457/18, dass es nicht dafür zuständig sei, diesen Streit zu schlichten. Zugleich allerdings mahnten die Luxemburger Richter beide Staaten, „sowohl in ihren gegenseitigen Beziehungen als auch gegenüber der Europäischen Union und den anderen Mitgliedstaaten . . . sich aufrichtig um eine endgültige rechtliche Lösung zu bemühen, die im Einklang mit dem Völkerrecht ist, um die wirksame und ungehinderte Anwendung des EU-Rechts in den betroffenen Bereichen sicherzustellen“.

Die Lösung muss also politisch erfolgen. Doch dazu brauchte es Einvernehmen zwischen den Regierungen der beiden früheren jugoslawischen Teilrepubliken. Dieses ist heute ebenso abwesend wie in den mehr als viereinhalb Jahren seit Juli 2015, als Kroatiens Regierung beschloss, sich nicht an den Spruch eines gemeinsam angerufenen Schiedsgerichts gebunden zu fühlen. Der Grund dafür war, dass das von Slowenien bestellte Mitglied des Schiedsgerichts sich mit dem für das Verfahren zuständigen slowenischen Regierungsvertreter ausgetauscht hatte. Zagreb sah das als Grund, das Schiedsurteil als ungültig zu befinden. Ljubljana entgegnete, dass es sich bei diesen Unterredungen um nicht verfahrenswesentliche Dinge gehandelt habe.

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