Entschädigung: "Rekord" sind 65.000€

Entschaedigung Rekord sind 65000euro
Entschaedigung Rekord sind 65000euro(c) Clemens Fabry
  • Drucken

Experte schlägt generelle Überarbeitung der Bemessung von Schmerzensgeld vor.

Wien. Bis zu 130.000 Euro fordern die Rechtsvertreter der Opfer sexuellen Missbrauchs durch Priester und Ordensleute. Und auch wenn es Betroffenen nicht viel erscheinen mag: Gemessen an der österreichischen Rechtspraxis ist die Summe sehr hoch.

Dahinter stecken vermutlich jedoch nur verfahrensrechtliche Gründe, erklärt Andreas Kletečka, Schadenersatzrechtsexperte an der Uni Salzburg. Denn erstens setzt eine Klage die Obergrenze dessen fest, was ein Richter zusprechendarf. Zweitens kann man bei Beträgen wie Schmerzensgeld, ohne Gutachten vorab schwer bezifferbar, zunächst „überklagen“, sprich mehr fordern, ohne dass sich die Verfahrenskosten, die sich nach dem Streitwert bemessen, erhöhen. Bisher sind 65.000 Euro das meiste, was an Schmerzensgeld (ohne Therapiekosten etc.) in Österreich wegen Missbrauch zugesprochen wurde. Der Fall stammt aus 2003, das Opfer war als Kind wiederholt von Verwandten missbraucht worden, ohne Geschlechtsverkehr und körperliche Verletzungen. 2005 wurden zwar die Peiniger der kleinen Jacqueline zu 125.000 Euro verurteilt, doch das Mädchen war zusätzlich gefoltert worden.

Der höchste Schmerzensgeldbetrag überhaupt – 218.000 Euro – datiert aus 2002: Ein junger Mann war von einem Geisterfahrer so schwer verletzt worden, dass er gelähmt vom Beatmungsgerät abhängig wurde. Generell hat sich das Schmerzensgeld über die Jahre insofern erhöht, als die inoffiziellen Tagsätze für leichte, mittlere und schwere Schmerzen, mit denen Richter arbeiten (das Gesetz sieht nur Ermessen vor), durch die Euroeinführung aufgerundet wurden. In Extremfällen, sagt Kletečka, würden die Beträge aber nie reichen. Weshalb er – wie andere Spezialisten – vorschlägt, dass der Gesetzgeber eine Höchstgrenze, z.B. eine Million Euro, einzieht. Dann, so meint er, würden sich die Richter trauen, in dramatischen Fällen, die ohnehin so selten seien, dass sie die Versicherungen kaum belasten, sich diesem Betrag anzunähern. Denselben Effekt, in umgekehrter Richtung, könnte eine Untergrenze für geringe Verletzungen haben, denn für diese werde fast zu viel gezahlt.

("Die Presse", Print-Ausgabe, 24.06.2010)

Lesen Sie mehr zu diesen Themen:


Dieser Browser wird nicht mehr unterstützt
Bitte wechseln Sie zu einem unterstützten Browser wie Chrome, Firefox, Safari oder Edge.