Fluggastrechte

Flugverspätungen: Wenn die Airline nicht zahlt

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Von zweifelhaften Gerichtsstandvereinbarungen bis zum Verbot, sich rechtliche Hilfe zu holen: Ausgeklügelte Klauseln machen die Rechtsdurchsetzung schwer. Aber nicht hoffnungslos, wie ein aktuelles Urteil zeigt.

Wien. In nächster Zeit buchen viele ihren Sommerurlaub. Spezielle Angebote für Frühbucher hat man dabei meist gut im Blick, die Geschäftsbedingungen von Airlines eher weniger. Ihnen widmet fast jeder bloß den obligatorischen Klick auf den „Akzeptieren“-Button, bevor bei Onlinebuchungen der Bezahlvorgang startet.

Der entspannte Umgang mit dem Kleingedruckten kann sich allerdings rächen – zum Beispiel, wenn es zu einer Flugverspätung kommt. Denn beim Auszahlen von Entschädigungen sind viele Fluglinien alles andere als entspannt: Eine Auswertung des Fluggastrechte-Portals AirHelp ergab – wie schon berichtet – bis zu 99,9 Prozent an zu Unrecht abgewiesenen Entschädigungsforderungen. Den Negativrekord hält die Tunisair, aber auch die Vueling und die Lauda-Mutter Ryanair schneiden mit über 90 Prozent eher mäßig ab.

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