Ein Mann in Korridorpension wollte die Ungleichbehandlung gegenüber gleichaltrigen Frauen kippen lassen.
Wien. Die Ausführungen des Antragstellers lassen „die behaupteten Verfassungswidrigkeiten als so wenig wahrscheinlich erkennen, dass er keine hinreichende Aussicht auf Erfolg hat.“ Mit wenigen Zeilen lehnt der Verfassungsgerichtshof (VfGH) eine Beschwerde ab, mit der ein heute 64-jähriger Oberösterreicher eine Benachteiligung männlicher Pensionisten gegenüber Frauen im gleichen Alter aus den Angeln heben wollte. Aus der Sicht seines Rechtsvertreters, des Anwalts und WU-Professors Franz Marhold, ist damit aber nicht das letzte Wort gesprochen.
Der Mann war mit 63 in die Korridorpension gegangen. Weil ihm noch zwei Jahre auf das Regelpensionsalter fehlten, muss er für die gesamte noch folgende Zeit seines Ruhestands einen Abschlag von 10,2 Prozent hinnehmen. Er klagte die Pensionsversicherung auf Auszahlung der vollen Rente, scheiterte aber vor dem Landesgericht Linz. Daraufhin beantragte er beim VfGH die Aufhebung des Zu- und Abschlagssystems im Allgemeinen Pensionsgesetz wegen Gleichheitswidrigkeit.